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Nordrhein-Westfalen

Beherbergungssteuer in Mülheim an der Ruhr

Höhe
5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Mülheim an der Ruhr bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Mülheim an der Ruhr erhebt ab 01.08.2026 eine Beherbergungssteuer von 5 % des Bruttoübernachtungspreises. Die Steuererklärung ist vierteljährlich elektronisch bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abzugeben (§ 6 Abs. 1).

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.08.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Nach § 6 Abs. 1 der Satzung ist die Steuererklärung für die im Kalendervierteljahr eingezogene Beherbergungssteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres elektronisch zu übermitteln (10.04., 10.07., 10.10., 10.01.).
Zahlung
Festsetzungsbescheid fällig innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntgabe (§ 6 Abs. 3).
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Mülheim an der Ruhr nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Mülheim an der Ruhr ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreiungstatbestände nach § 1 Abs. 3 und 4 sind durch Erklärung des Gastes nachzuweisen und als Teil des Buchungsvorgangs aufzubewahren (§ 7 Abs. 3).
  • Bei Verstößen kann die Steuer geschätzt (§ 10) und ein Verspätungszuschlag erhoben werden (§ 11).
  • Bestandsbetriebe waren bis 01.10.2026 anzuzeigen (§ 2 Abs. 5).
  • Laut Prüfung befreit u. a. Kinder bis 18, Klassenfahrten und an der Anschrift Gemeldete.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr.

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