Nordrhein-Westfalen
Beherbergungssteuer in Herne
- Höhe
- 5 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Herne bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Herne erhebt ab 01.01.2026 eine Beherbergungssteuer von 5 % der Bemessungsgrundlage auf entgeltliche Übernachtungen. Steuerentrichtungsverpflichtet ist der Betreiber, der die Steuer vom Gast einzieht. Die Steueranmeldung ist vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende abzugeben und die Steuer bis dahin zu zahlen.
- Höhe
- 5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung und Zahlung bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15.04., 15.07., 15.10., 15.01.) (§ 7 Abs. 2, § 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Zahlung an die Stadtkasse Herne bis zum 15. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 2).
- Einreichung
- Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck oder elektronisch bei der Stadt Herne, vom Steuerentrichtungsverpflichteten unterschrieben (§ 8 Abs. 3, 4).
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vorab der Abteilung Steuern anzuzeigen (§ 8 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Herne nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Herne ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind von der Schulleitung genehmigte, von Lehrkräften begleitete Schülerreisen (§ 2 Abs. 4).
- Medizinisch notwendige Übernachtungen und Begleitperson werden auf Antrag nachträglich befreit (§ 2 Abs. 5).
- Personen mit Wohnsitz unter der Anschrift des Betriebs sind nicht steuerpflichtig (§ 2 Abs. 3).
- Der Betreiber haftet neben dem Gast als Gesamtschuldner (§ 8 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Herne.
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