Gastgeberklar Ort prüfen

Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Boltenhagen

Höhe
ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Buchung in Boltenhagen berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Boltenhagen auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt ab 01.05.2026 in der Hauptsaison 3,00 EUR und in der Nebensaison 1,80 EUR je Person und Tag ab 16 Jahren. Sie ist mit dem Erwerb der Kurkarte beim Quartiergeber zu zahlen. Die Abrechnung über das AVS-System erfolgt jeweils am 5. eines Monats.

Höhe
ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Ab 01.05.2026: 01.05.-30.09. und 28.12.-05.01. 3,00 EUR je Person und Tag; 01.10.-27.12. und 06.01.-30.04. 1,80 EUR je Person und Tag; gilt für Personen ab 16 Jahren. (gilt seit 01.05.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Menschen, die im Erhebungsgebiet einen geschäftlichen Aufenthalt (z. B. Dienstreisen) haben.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Abrechnung erfolgt jeweils am 5. eines Monats (Kurverwaltung, elektronisches System AVS).
Zahlung
Der eingenommene Kurbeitrag kann persönlich oder per Überweisung eingezahlt werden; ein Kontoeinzug ist möglich.
Einreichung
Erfassung von Gästen, Meldescheinen und Kurkarten im elektronischen System AVS (meldeschein.avs.de/boltenhagen); Zugangsdaten über die Kurverwaltung.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Boltenhagen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Boltenhagen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Schwerbehinderte mit GdB 80 % bis 100 % und Verwandte ersten Grades von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Erhebungsgebiet.
  • Die in Boltenhagen erworbene Kurkarte gilt in allen Orten des Verbands Mecklenburgische Ostseebäder.
  • Erstattung bei vorzeitiger Abreise (Krankheit, Unfall, Sterbefall) nur gegen Rückgabe der Kurkarte mit Abreisebescheinigung; der Anspruch erlischt 14 Tage nach Abreise.
  • Kurabgabensatzung vom 18.05.2026 (beschlossen 13.04.2026), gültig ab 01.05.2026; die Satzung selbst lag nicht im Wortlaut vor.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Boltenhagen.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen