Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Boltenhagen
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurabgabe beträgt ab 01.05.2026 in der Hauptsaison 3,00 EUR und in der Nebensaison 1,80 EUR je Person und Tag ab 16 Jahren. Sie ist mit dem Erwerb der Kurkarte beim Quartiergeber zu zahlen. Die Abrechnung über das AVS-System erfolgt jeweils am 5. eines Monats.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Ab 01.05.2026: 01.05.-30.09. und 28.12.-05.01. 3,00 EUR je Person und Tag; 01.10.-27.12. und 06.01.-30.04. 1,80 EUR je Person und Tag; gilt für Personen ab 16 Jahren. (gilt seit 01.05.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Menschen, die im Erhebungsgebiet einen geschäftlichen Aufenthalt (z. B. Dienstreisen) haben.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die Abrechnung erfolgt jeweils am 5. eines Monats (Kurverwaltung, elektronisches System AVS).
- Zahlung
- Der eingenommene Kurbeitrag kann persönlich oder per Überweisung eingezahlt werden; ein Kontoeinzug ist möglich.
- Einreichung
- Erfassung von Gästen, Meldescheinen und Kurkarten im elektronischen System AVS (meldeschein.avs.de/boltenhagen); Zugangsdaten über die Kurverwaltung.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Boltenhagen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Boltenhagen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Schwerbehinderte mit GdB 80 % bis 100 % und Verwandte ersten Grades von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Erhebungsgebiet.
- Die in Boltenhagen erworbene Kurkarte gilt in allen Orten des Verbands Mecklenburgische Ostseebäder.
- Erstattung bei vorzeitiger Abreise (Krankheit, Unfall, Sterbefall) nur gegen Rückgabe der Kurkarte mit Abreisebescheinigung; der Anspruch erlischt 14 Tage nach Abreise.
- Kurabgabensatzung vom 18.05.2026 (beschlossen 13.04.2026), gültig ab 01.05.2026; die Satzung selbst lag nicht im Wortlaut vor.
Quellen und Prüfstand
- Boltenhagen – Kurbeitrag und Satzungen
- Boltenhagen – Kurabgabe für Vermieter
- Amt Klützer Winkel – Kurabgabensatzung Boltenhagen
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Boltenhagen.
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