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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe (Kurtaxe) in Hohenkirchen

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
Abrechnung und Fristen
nach BescheidMeldung spätestens am Ankunftstag; Zahlung zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht
Kinder
unter 6 frei, unter 16: halber Satz

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Gebucht über

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Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt seit 01.04.2026 1,00 EUR je Person und Tag und wird nur vom 1. April bis 31. Oktober erhoben. Kinder von 6 bis unter 16 Jahren zahlen die Hälfte, Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Bei Übernachtungsgästen wird pro Nacht abgerechnet. Der Gastgeber zieht die Abgabe spätestens am Ankunftstag ein, meldet die Gäste elektronisch und erhält monatlich einen Bescheid über die im Vormonat abgereisten Gäste.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Tag 1,00 EUR, erhoben nur vom 1. April bis 31. Oktober (Umsatzsteuer enthalten); Kinder und Jugendliche ab 6 bis unter 16 Jahren 0,50 EUR (50 %); Kinder unter 6 Jahren befreit. Bei Übernachtungsgästen wird die Abgabe pro Nacht eingezogen. Jahreskurabgabe 32,00 EUR (voll) bzw. 16,00 EUR (ermäßigt), bemessen nach 32 Aufenthaltstagen. (gilt seit 01.04.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anerkannt als
Tourismusort (amtliche Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stand April 2026)
Pflichten und Fristen
Gemeinde
Gemeinde Hohenkirchen (Amt Klützer Winkel)
Meldung der Gäste
Spätestens am Ankunftstag. Elektronische Meldung über die von der Gemeinde bereitgestellte Meldesoftware; die Zugangsdaten erhalten Vermieter von der Gemeinde Hohenkirchen (§ 4 Abs. 2). Unterkunft und Bettenzahl schriftlich oder online bei der Gemeinde Hohenkirchen (Amt Klützer Winkel) anzeigen (§ 9 Abs. 1).
Einzug beim Gast
Spätestens am Ankunftstag. § 9 Abs. 1
Zahlung nach Bescheid
Zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht. § 4 Abs. 3
Außerdem in der Satzung
die Gemeinde stellt dem Vermieter monatlich einen Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste aus (§ 4 Abs. 3), eine feste Zahlungsfrist nennt die Satzung nicht. Die Kurabgabe ist Bringschuld und wird bei Übernachtungsgästen pro Nacht eingezogen (§ 4 Abs. 1) Unterkunft mit Art und Bettenzahl der Gemeinde mitteilen die Satzung für Gäste sichtbar auslegen (§ 9).
Betrieb anzeigen
Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hohenkirchen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hohenkirchen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Für die Gästekarte ist ausschließlich die elektronische Gästekartenvorlage der Gemeinde zu verwenden; andere Quittungen sind nicht gestattet (§ 5 Abs. 6).
  • Wird die Abgabe erst bei einer Kontrolle entrichtet, kann eine Verwaltungsgebühr von 5 EUR je Person entstehen (§ 5 Abs. 5).
  • Eigentümer und Besitzer eigener Wohngelegenheiten zahlen die Jahreskurabgabe von 32,00 EUR je Person, ebenso Ehegatten und im Haushalt lebende Kinder (§ 10).
  • Tagesgäste lösen ihre Karte an Strand- und Parkautomaten oder per App (MoBiLET, EasyPark) (§ 4 Abs. 5).
  • Bei vorzeitiger Rückreise (Krankheit, Unfall, Sterbefall) wird auf Antrag erstattet, mit schriftlicher Bestätigung des Wohnungsgebers; Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 8).
  • Die Satzung vom 22.05.2026 wurde am 26.05.2026 bekannt gemacht und gilt rückwirkend ab 01.04.2026.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Hohenkirchen.

Verlauf für Hohenkirchen

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Hohenkirchen nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.

Häufige Fragen: Kurtaxe in Hohenkirchen

Was kostet die Kurtaxe in Hohenkirchen?

Kurabgabe in Hohenkirchen: 1,00 € pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Hohenkirchen, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.

Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Hohenkirchen?

Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Erhebungszeitraum: 2 × 1,00 € + 1 × 0,50 € (unter 16 J.) = 2,50 € (× 7). Insgesamt 17,50 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Hohenkirchen damit auf Platz 386 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.

Zahlen Kinder in Hohenkirchen Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 16: halber Satz.

Wann müssen Gastgeber in Hohenkirchen die Kurtaxe melden und abführen?

Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag. Einzug beim Gast: spätestens am Ankunftstag (§ 9 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 4 Abs. 3). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Hohenkirchen startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Hohenkirchen im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Hohenkirchen startet. Eine E-Mail, keine Werbung.