Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Klütz
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurabgabe beträgt 2,00 EUR (01.04.-31.10.) bzw. 1,50 EUR (01.11.-31.03.) je Person und Tag ab 16 Jahren; An- und Abreise zählen zusammen als ein Tag. Sie ist am Ankunftstag für den ganzen Aufenthalt beim Wohnungsgeber zu entrichten. Meldung über das elektronische System innerhalb eines Tages nach Ankunft, monatlicher Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
01.04.-31.10. 2,00 EUR, 01.11.-31.03. 1,50 EUR je Person und Tag ab 16 Jahren. An- und Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet. Wahlweise Jahreskurabgabe 56,00 EUR (Bemessung: 28 Aufenthaltstage). (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht ortsfremd und damit nicht abgabepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet einen Arbeitsplatz besitzt oder in einem Ausbildungsverhältnis steht (§ 2 Abs. 3).
- Erhoben seit
- 01.04.2023
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb eines Tages nach der Ankunft des Gastes im vorgegebenen elektronischen Meldeverfahren (§ 8 Abs. 3); monatlicher Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste.
- Zahlung
- Die Kurabgabe ist am Ankunftstag für den gesamten Aufenthalt an den Wohnungsgeber zu entrichten (§ 5 Abs. 2); Abführung an die Stadt Klütz c/o Amt Klützer Winkel nach dem monatlichen Bescheid; Zahlung per Überweisung oder Bankeinzug.
- Einreichung
- Gästedaten im webbasierten Meldesystem AVS erfassen, gedruckte oder digitale Kurkarte ausstellen; Zugang über das City- und Tourismusmanagement der Stadt Klütz.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Klütz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Klütz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Wohnungsgeber haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe (§ 8 Abs. 1).
- Wohnungsgeber dürfen ohne Zustimmung der Stadt keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren; Nachweise sind vor Ausstellen der Kurkarte zu erbringen.
- Befreite Personen erhalten ebenfalls eine Kurkarte.
- Kurabgabe wird ganzjährig erhoben; Erhebungsgebiet ist das gesamte anerkannte Gebiet einschließlich der Ortsteile.
- Auf der Gastgeberseite steht für März 01.03.-31.03. als Nebensaison; die Satzung nennt 01.11. bis 31.03.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Klütz – Kurabgabensatzung vom 01.09.2025 (gültig ab 01.01.2026)
- Stadt Klütz – Kurabgabe für Gastgeber
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Klütz.
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