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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Klütz

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt 2,00 EUR (01.04.-31.10.) bzw. 1,50 EUR (01.11.-31.03.) je Person und Tag ab 16 Jahren; An- und Abreise zählen zusammen als ein Tag. Sie ist am Ankunftstag für den ganzen Aufenthalt beim Wohnungsgeber zu entrichten. Meldung über das elektronische System innerhalb eines Tages nach Ankunft, monatlicher Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
01.04.-31.10. 2,00 EUR, 01.11.-31.03. 1,50 EUR je Person und Tag ab 16 Jahren. An- und Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet. Wahlweise Jahreskurabgabe 56,00 EUR (Bemessung: 28 Aufenthaltstage). (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Nicht ortsfremd und damit nicht abgabepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet einen Arbeitsplatz besitzt oder in einem Ausbildungsverhältnis steht (§ 2 Abs. 3).
Erhoben seit
01.04.2023
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb eines Tages nach der Ankunft des Gastes im vorgegebenen elektronischen Meldeverfahren (§ 8 Abs. 3); monatlicher Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste.
Zahlung
Die Kurabgabe ist am Ankunftstag für den gesamten Aufenthalt an den Wohnungsgeber zu entrichten (§ 5 Abs. 2); Abführung an die Stadt Klütz c/o Amt Klützer Winkel nach dem monatlichen Bescheid; Zahlung per Überweisung oder Bankeinzug.
Einreichung
Gästedaten im webbasierten Meldesystem AVS erfassen, gedruckte oder digitale Kurkarte ausstellen; Zugang über das City- und Tourismusmanagement der Stadt Klütz.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Klütz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Klütz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Wohnungsgeber haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe (§ 8 Abs. 1).
  • Wohnungsgeber dürfen ohne Zustimmung der Stadt keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren; Nachweise sind vor Ausstellen der Kurkarte zu erbringen.
  • Befreite Personen erhalten ebenfalls eine Kurkarte.
  • Kurabgabe wird ganzjährig erhoben; Erhebungsgebiet ist das gesamte anerkannte Gebiet einschließlich der Ortsteile.
  • Auf der Gastgeberseite steht für März 01.03.-31.03. als Nebensaison; die Satzung nennt 01.11. bis 31.03.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Klütz.

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