Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Breege
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 10 frei, unter 17: ab 0,80 €
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Breege bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag: Hauptsaison (1. Mai–30. September) 1,80 €, Nebensaison (1. Oktober–30. April) 1,50 €, ermäßigt 1,50 € bzw. 0,80 €. Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sind befreit. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Der Wohnungsgeber zieht die Abgabe am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie monatlich an die Gemeinde ab.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag Hauptsaison (01.05.–30.09.) 1,80 €, Nebensaison (01.10.–30.04.) 1,50 €; ermäßigt 1,50 € bzw. 0,80 €. Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres frei; Kinder in Begleitung der Eltern bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres ermäßigt. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 10 frei, unter 17: ab 0,80 €
- Berufliche Übernachtungen
- Wer in Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis in Breege steht oder sich überwiegend aus beruflichen Gründen (z. B. Dienstreise) aufhält, gilt nicht als ortsfremd und ist nicht abgabepflichtig (§ 3 Abs. 7 Nr. 2).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abgabe am Tag der Ankunft einziehen; fälligen Betrag monatlich an die Gemeinde abführen (§ 10 Abs. 3 Nr. 5); Meldescheine bis zum 5. Tag eines Monats für den Vormonat zurückgeben (§ 10 Abs. 4).
- Zahlung
- Die Kurabgabe wird mit dem Ausfüllen des Meldescheins am Ankunftstag fällig (§ 6 Abs. 2) und vom Wohnungsgeber für den gesamten Aufenthalt eingezogen; Abführung monatlich an die Gemeinde Breege.
- Einreichung
- Meldescheine (Papier oder autorisiertes elektronisches Meldesystem) an die Kurverwaltung Breege.
- Betrieb anzeigen
- Wechsel von Eigentum und Bevollmächtigten der Kurverwaltung mitteilen (§ 10 Abs. 3 Nr. 8).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Breege nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Breege ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Für mitgebrachte Hunde sind 0,80 € je Aufenthaltstag zu entrichten (§ 8 Abs. 5).
- Eigentümer eigener Wohngelegenheiten zahlen eine Jahreskurabgabe von 66,00 € (ermäßigt 36,00 €) (§ 7, § 8 Abs. 3).
- Wohnungsgeber führen ein Gästeverzeichnis und haften für Einziehung und Abführung (§ 10 Abs. 3 Nr. 6, Abs. 6).
- Die Sätze enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (§ 8 Abs. 7).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Breege.
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