Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Wiek
- Höhe
- ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichohne festen Tag in der Satzung
- Kinder
- unter 6 frei, unter 17: ab 0,75 €
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Wiek bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Gemeinde Wiek erhebt eine Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Quartiergeber muss die Abgabe einziehen, an die Gemeinde abführen und die Kurkarte ausstellen. Kinder unter 6 Jahren sind befreit.
- Höhe
- ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag): Hauptsaison 01.06.-30.09. voll 1,25 €, ermäßigt 1,00 €; Nebensaison 01.10.-31.05. voll 1,00 €, ermäßigt 0,75 €. Kinder unter 6 Jahren befreit; Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres in Begleitung der Eltern ermäßigt. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 17: ab 0,75 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Der Wohnungsgeber gibt innerhalb von 24 Stunden eine Kurkarte aus und führt den fälligen Betrag monatlich an die Gemeinde Wiek ab (§ 9 der Satzung); ein fester Tag steht nicht in der Satzung.
- Zahlung
- Die Abgabe entsteht am Ankunftstag, ist sofort fällig und beim Wohnungsgeber zu entrichten; der Wohnungsgeber führt sie monatlich an die Gemeinde ab.
- Einreichung
- Die Durchschrift des Meldevordrucks gilt als Gästeverzeichnis und ist dem Beauftragten der Gemeinde bei Kontrolle vorzulegen.
- Betrieb anzeigen
- Ausländische Personen sind entsprechend Meldegesetz zu melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wiek nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wiek ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Wer eine Wohnung überwiegend zu Erholungszwecken nutzt (Zweitwohnung), zahlt eine Jahreskurabgabe.
- Der Quartiergeber haftet für die Abgabeschuld.
- Bei vorzeitiger Abreise kann zu viel gezahlte Abgabe in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag erstattet werden.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Wiek – Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (2020)
- Gemeinde Wiek – 1. Änderungssatzung Kurabgabe (Wirkung 01.01.2025)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wiek.
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