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Sachsen

Beherbergungssteuer in Dresden

Höhe
6 %vom Bruttopreis
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
befreitkeine Abgabe für Minderjährige
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Gebucht über

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

6 % des Brutto-Übernachtungsentgelts.

Höhe
6 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.09.2025)
Kinder und Jugendliche
befreit
Berufliche Übernachtungen
Das FAQ der Stadt (Stand 1. September 2025) nennt keine Befreiung für berufliche Übernachtungen.
Erhoben seit
01.01.2015
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung und Zahlung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats.
Zahlung
Zahlung zusammen mit der Anmeldung an die Stadtkasse.
Einreichung
Formular der Stadt oder online mit elektronischer Signatur.
Betrieb anzeigen
Eröffnung, Aufgabe oder Änderung innerhalb eines Monats anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Dresden selbst ein (seit 01.01.2019). Für Airbnb-Buchungen zahlen Sie den Betrag nicht noch einmal. Sie geben trotzdem eine Anmeldung ab und tragen dort die Anzahl der über Airbnb gebuchten Übernachtungen ein (bei reiner Airbnb-Vermietung eine Null-Meldung). Quelle ansehen

Buchungen über andere Portale und Direktbuchungen versteuern Sie selbst.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Dresden ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Bei höchstens 200 € Steuer pro Monat kann auf Antrag quartalsweise oder halbjährlich angemeldet werden; auf Antrag ist auch eine Dauerfristverlängerung um einen Monat möglich.
  • Kinder bis 18 Jahre sind befreit.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Dresden.

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