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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Durbach

Höhe
ab 1,70 €pro Person und Nacht, je nach Saison und KONUS
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Durbach erhebt ganzjährig 2,20 Euro je Person und Aufenthaltstag (1,70 Euro in Betrieben, die nicht an KONUS teilnehmen); Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Gäste sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise elektronisch zu melden, die im Monat fällig gewordenen Beträge sind jeweils innerhalb von 14 Tagen abzuführen.

Höhe
ab 1,70 € pro Person und Nacht, je nach Saison und KONUS
2,20 Euro je Person und Aufenthaltstag ganzjährig; für Beherbergungsstätten, die von KONUS ausgenommen sind, 1,70 Euro. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag; Umsatzsteuer enthalten. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge sind jeweils innerhalb von 14 Tagen abzuführen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Der Meldepflichtige zieht die Kurtaxe ein und führt sie an die Gemeinde ab; Fälligkeit am letzten Aufenthaltstag (§ 6).
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren; auf Antrag bei unbilliger Härte manuelle Meldung mit Vordrucken (§ 7 Abs. 7, 8).
Betrieb anzeigen
Gastgeber müssen Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Durbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Durbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gäste haben Anspruch auf eine KONUS-Gästekarte (kostenloser ÖPNV im KONUS-Gebiet), außer befreite Personengruppen nach § 5 Abs. 1.
  • Anträge auf Befreiung bzw. Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
  • Der Gastgeber haftet gegenüber der Gemeinde für vollständigen und richtigen Einzug.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Durbach.

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