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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Gengenbach

Höhe
ab 2,75 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag: 3,00 € im Hauptort, 2,75 € in Bermersbach, Reichenbach und Schwaibach, Kinder von 6 bis 15 Jahren 1,00 €. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Die im Monat fällig gewordenen Beträge sind bis zum 10. des Folgemonats an die Stadt abzuführen.

Höhe
ab 2,75 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag 3,00 € im Hauptort, 2,75 € in Bermersbach, Reichenbach und Schwaibach; Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 15 Jahren 1,00 €; Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 9 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des folgenden Monats (§ 10 Abs. 3).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 8 Abs. 1); der Meldepflichtige zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 10 Abs. 1).
Einreichung
Meldung soll grundsätzlich elektronisch über das von der Gemeinde bereitgestellte Meldeverfahren erfolgen, in Ausnahmefällen mit den nummerierten Meldeblöcken (§ 9 Abs. 7 bis 9).
Betrieb anzeigen
Anzumelden sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum sowie An- und Abreisetag (§ 9 Abs. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Gengenbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Gengenbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Familienbesuche im Haushalt von Einwohnern ohne Nutzung von Kureinrichtungen und Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten.
  • Befreiungsanträge sind innerhalb von 1 Tag nach Ankunft, Ermäßigungsanträge innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bei der Gemeinde zu stellen.
  • Der Vermieter haftet für vollständigen und richtigen Einzug; Weigerungen sind der Gemeinde unverzüglich zu melden (§ 10).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gengenbach.

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