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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Ohlsbach

Höhe
1,60 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Ohlsbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,60 Euro je Person und Aufenthaltstag (Kurtaxesatzung vom 1. April 2022); Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb von drei Tagen über das elektronische Meldeverfahren.

Höhe
1,60 € pro Person und Nacht
1,60 Euro je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.04.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalenderquartal fällig gewordenen Beträge nach Erhalt eines Kurtaxebescheides zum Fälligkeitsdatum (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Gastgeber ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab; Fälligkeit beim Gast am letzten Aufenthaltstag (§ 6).
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 6); Befreiung von der Nutzungspflicht auf Antrag bei unbilliger Härte (§ 7 Abs. 7).
Betrieb anzeigen
Beherbergende und Ferienwohnungsvermieter sind meldepflichtig (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ohlsbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Ohlsbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
  • Befreit sind Familienbesuche in Einwohnerhaushalten ohne Nutzung der Kureinrichtungen, Schullandheim-Teilnehmer sowie Kranke und Schwerbehinderte mit ärztlichem Zeugnis.
  • Gastgeber haften für vollständigen und richtigen Einzug.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ohlsbach.

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