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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Eisenbach (Hochschwarzwald)

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis Ende des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,60 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,50 Euro je Person und Tag ab 16 Jahren, 1,60 Euro für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr befreit. Beherberger melden innerhalb von drei Tagen an und ab (elektronisches Verfahren), ziehen die Kurtaxe ein und führen die Beträge eines Monats zum Ende des Folgemonats ab.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Tag 2,50 Euro für Personen ab 16 Jahren, 1,60 Euro für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche; Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abreisetag voll zugrunde gelegt wird. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,60 €
Berufliche Übernachtungen
Nicht erhoben wird von Personen, die in der Gemeinde arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen dort aufhalten; Nachweis erforderlich (§ 3 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach Anreise, Abmeldung drei Tage nach Abreise; vereinnahmte Kurtaxe eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gesammelt abführen (§ 9 Abs. 1).
Zahlung
Beherberger ziehen die Kurtaxe ein und haften für rechtzeitige und vollständige Ablieferung (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldeverfahren; Befreiungsanträge im Zuge der Meldung (§ 7, § 9 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
Gäste erhalten eine Gästekarte mit Hinweis KONUS (§ 8).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Eisenbach (Hochschwarzwald) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Eisenbach (Hochschwarzwald) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Kurtaxesatzung ist den Gästen durch Aushang an gut sichtbarer Stelle bekannt zu geben.
  • Als Beherberger gilt auch, wer einen Stellplatz für Wohnmobilisten entgeltlich zur Verfügung stellt.
  • Befreit sind Tagesbesucher ohne Übernachtung und unentgeltlich aufgenommene Besucher von Einwohnern.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eisenbach (Hochschwarzwald).

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