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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Vöhrenbach

Höhe
1,30 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,60 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
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Regeln im Detail

1,30 Euro je Person ab 16 Jahren und 0,60 Euro für 6 bis 15 Jahre je Aufenthaltstag, inkl. Mehrwertsteuer. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats.

Höhe
1,30 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag einschließlich Mehrwertsteuer: 1,30 Euro ab vollendetem 16. Lebensjahr, 0,60 Euro für Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 15 Jahre; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.02.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,60 €
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten (Monteure, Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen, Kursen und dgl.).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- und Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge bis zum 10. des folgenden Monats abführen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Fällig am letzten Aufenthaltstag; der Gastgeber zieht ein und haftet für vollständigen und richtigen Einzug.
Einreichung
Meldung über das unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren (AVS); auf Antrag bei unbilliger Härte Vordrucke.
Betrieb anzeigen
Jeder zahlende Gast hat Anspruch auf eine Kurkarte.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Vöhrenbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Vöhrenbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Tagesgäste ohne Übernachtung und Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten sind befreit.
  • Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Abreisetag einzureichen.
  • Nicht zurückgegebene Meldescheinvordrucke kosten pauschal 100 Euro je Vordruck.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Vöhrenbach.

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