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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Löffingen

Höhe
ab 1,90 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,20 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
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Regeln im Detail

Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag nach Kurbezirk (II: 2,40 Euro, III: 1,90 Euro). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, der Abreisetag wird voll zugrunde gelegt. Meldung bis zum 5. des Folgemonats, Abführung bis Ende des Folgemonats.

Höhe
ab 1,90 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer: Kurbezirk II 2,40 Euro, Kurbezirk III 1,90 Euro; Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 15 Jahre 1,20 Euro; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. Kurbezirk I entfällt. (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,20 €
Berufliche Übernachtungen
Kurtaxepflichtig auch bei beruflichem Aufenthalt, auf Antrag für die Dauer des beruflich bedingten Aufenthalts befreit; keine Kurtaxe für Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen (Nachweis erforderlich).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 9 Abs. 1: Anmeldung für jeden abgelaufenen Kalendermonat bis zum 5. Kalendertag des Folgemonats; vereinnahmte Kurtaxe bis zum Ende des Folgemonats an die Gemeinde abführen. § 10 Abs. 3: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung.
Zahlung
Kurtaxe wird nach Monatsende angefordert und ist innerhalb von 14 Tagen an die Stadtkasse zu zahlen (§ 10 Abs. 3).
Einreichung
Meldung elektronisch über das von der Stadt bereitgestellte Meldeverfahren (Pflicht spätestens ab 01.01.2024, Härtefallbefreiung auf Antrag).
Betrieb anzeigen
Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Löffingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Löffingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurtaxe ist einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer festgesetzt.
  • Befreiungen (z. B. Kinder bis 6, Tagesbesucher, Schullandheimteilnehmer) sind vom Gastgeber im Zuge der Meldung zu beantragen.
  • Kurtaxepflichtige Einwohner mit Lebensschwerpunkt in anderer Gemeinde zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe je Wohnung (Kurbezirk II 48,00 Euro, III 36,00 Euro).
  • Wohnungsgeber haften für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Löffingen.

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