Thüringen
Beherbergungssteuer (früher Kulturförderabgabe) in Erfurt
- Höhe
- 5 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
5 % des Übernachtungspreises inklusive Umsatzsteuer, ab 1.1.2027 7 %. Endreinigung, Frühstück und Parkgebühren zählen nicht mit, die Steuer selbst auch nicht.
- Höhe
- 5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2011 bis 31.12.2026)
- Änderung
- Ab 01.01.2027: 7 % vom Bruttopreis (ab 01.01.2027)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Seit 1.1.2024 steuerpflichtig. Bis Ende 2023 waren beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen befreit.
- Erhoben seit
- 01.01.2011
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende anmelden und zahlen.
- Zahlung
- Der Gast schuldet die Steuer; sie wird mit der Rechnung fällig und muss dort gesondert als Beherbergungssteuer stehen. Sie zahlen den selbst berechneten Betrag bis zum 15. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse und haften dafür. Bei der Überweisung Kassenzeichen und Quartal angeben.
- Einreichung
- Beherbergungssteuer-Erklärung auf dem amtlichen Vordruck (Download unter erfurt.de/ef115090), unterschrieben, mit Nachweisen wie Kontenauszug oder Abrechnungen der Buchungsplattformen. Erklärungen ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben.
- Betrieb anzeigen
- Eröffnung oder Aufgabe der Vermietung sowie Datenänderungen innerhalb eines Monats mit dem amtlichen Formular bei der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern (Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt) melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Erfurt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Erfurt ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Steuer in Erfurt nicht ein. Zahlt der Gast über das Portal, ist der an Sie weitergeleitete Betrag inklusive Umsatzsteuer die Grundlage. Zahlt der Gast direkt an Sie, gilt der volle Betrag.
Gut zu wissen
- Ab 1.1.2027 steigt der Satz von 5 % auf 7 % (2. Änderungssatzung, Stadtratsbeschluss vom 17.12.2025).
- Befreit sind Minderjährige und Personen, die für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Erfurt übernachten. Befreiungen müssen nachgewiesen werden, wenn sie nicht offensichtlich sind.
- Nach zwei Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in derselben Unterkunft sind die weiteren Nächte steuerfrei (Nachweis z. B. Mietvertrag).
- Auch Privatunterkünfte und Ferienwohnungen gelten als Beherbergungsbetrieb. Stornogebühren sind nicht steuerpflichtig.
Quellen und Prüfstand
- Erfurt.de: Beherbergungssteuersatzung (Übersicht, Änderungen)
- Beherbergungssteuersatzung Erfurt, Fassung gültig bis 31.12.2026
- Beherbergungssteuersatzung Erfurt, Fassung ab 01.01.2027
- Erfurt.de: Fragen und Antworten zur Beherbergungssteuer
- Airbnb Hilfe-Center: Orte mit Steuereinzug
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Erfurt.
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