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Thüringen

Kurbeitrag in Brotterode-Trusetal

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 15: 1,25 €wie Erwachsene
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Brotterode-Trusetal bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt je Aufenthaltstag 2,50 Euro ab 15 Jahren und 1,25 Euro für 6 bis 14 Jahre. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Beitrag ist im Voraus für die gesamte Aufenthaltsdauer einzuziehen und an die Tourismus GmbH abzuführen.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag: Person von 6 bis 14 Jahre 1,25 Euro, ab 15 Jahre 2,50 Euro. Tag des Eintreffens und Tag der Abreise gelten zusammen als ein Tag. Für Kinder unter 6 Jahren nennt der Auszug keinen Satz und keine Befreiung. (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 15: 1,25 €
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, sowie Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen (§ 7 Abs. 1).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldescheine mindestens monatlich, spätestens bis zum 5. des Folgemonats bei der Tourismus GmbH abzugeben bzw. elektronisch zu übermitteln (§ 10 Abs. 3).
Zahlung
Der Wohnungsgeber zieht den Kurbeitrag im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein und führt ihn an die Tourismus GmbH Brotterode-Trusetal ab (§ 11 Abs. 1); er haftet neben dem Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner.
Einreichung
Meldung über das vorgeschriebene Formular bzw. das elektronische Meldescheinsystem (§ 10 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Wohnungsgeber müssen jeden Ortsfremden an- und abmelden (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Brotterode-Trusetal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Brotterode-Trusetal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Bei manueller Erfassung kann die Tourismus GmbH eine Verwaltungsgebühr pro Meldeschein erheben (§ 1 Abs. 5).
  • Meldescheine sind ein Jahr nach der letzten Eintragung aufzubewahren (§ 10 Abs. 4).
  • Die Satzung ist im Betrieb sichtbar auszuhängen (§ 12).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Brotterode-Trusetal.

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