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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Baiersbronn

Höhe
3,30 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Baiersbronn bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe 3,30 Euro je Person und Aufenthaltstag (ab 2027 laut Website 3,50 Euro); Anreise- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Der Beherberger muss Gäste innerhalb von 3 Tagen an- und abmelden, die Kurtaxe einziehen und an die Gemeinde abführen.

Höhe
3,30 € pro Person und Nacht
3,30 Euro je Person und Aufenthaltstag (§ 3 Abs. 1, geändert mit Wirkung 01.01.2026); Anreise- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag; Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befreit. Laut Website ab 2027 3,50 Euro. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 7 Abs. 1: An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise. § 6 Abs. 1: Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig. Frist der Abführung an die Gemeinde nicht im Auszug.
Zahlung
Der Gast zahlt an den Unterkunftsbetrieb, dieser führt die Kurtaxe an die Gemeinde ab (§ 9).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken, vom Gast ausgefüllt und vom Beherberger unterschrieben; bei Schwarzwald Plus über die Schwarzwald Plus GmbH.
Betrieb anzeigen
Beherberger, Campingplatzbetreiber und Ferienwohnungsvermieter sind meldepflichtig (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Baiersbronn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Baiersbronn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies unverzüglich mit Namen und Adresse der Gemeinde zu melden (§ 9 Abs. 2).
  • Nicht zurückgegebene Meldevordrucke führen zur Schätzung der Kurtaxe (§ 7 Abs. 5).
  • Ablösung der Kurtaxe durch Vereinbarung mit der Gemeinde möglich (§ 8).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Baiersbronn.

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