Baden-Württemberg
Kurtaxe in Waldachtal
- Höhe
- ab 1,30 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18: ab 0,00 €wie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Je Person und Aufenthaltstag 2,00 Euro (Kurzone I), 1,30 Euro (II) bzw. 1,50 Euro (III); Kinder bis 18 Jahre 0,60 Euro in Zone I und II, in Zone III befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gastgeber melden innerhalb von 3 Tagen an und ab und führen die Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- ab 1,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag: Kurzone I 2,00 Euro, Kurzone II 1,30 Euro, Kurzone III 1,50 Euro. Kinder bis zum 18. Lebensjahr zahlen in Kurzone I und II 0,60 Euro, in Kurzone III sind sie befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.06.2020) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18: ab 0,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind ortsfremde Personen und Einwohner, die sich aus dienstlichen Gründen, zum Zwecke der Ausbildung oder zu Tagungs- oder Lehrgangszwecken in der Gemeinde aufhalten (§ 4 Abs. 1 Nr. 4).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung/Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Gastgeber ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab und haften dafür (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den Vordrucken der Gemeinde bzw. über das elektronische System AVS (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- Gäste erhalten die Kurkarte (Zone I und II mit KONUS).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Waldachtal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Waldachtal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind Tagesgäste (nicht länger als 1 Tag), Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten und unentgeltlich aufgenommene Familienbesuche ohne Nutzung von Kureinrichtungen.
- Die Satzung nennt für Kinder 'bis zum 18. Lebensjahr'; die Gemeindeseite präzisiert 'bis einschl. 17 Jahre'.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Waldachtal.
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