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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Waldachtal

Höhe
ab 1,30 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18: ab 0,00 €wie Erwachsene
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Je Person und Aufenthaltstag 2,00 Euro (Kurzone I), 1,30 Euro (II) bzw. 1,50 Euro (III); Kinder bis 18 Jahre 0,60 Euro in Zone I und II, in Zone III befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gastgeber melden innerhalb von 3 Tagen an und ab und führen die Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
ab 1,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag: Kurzone I 2,00 Euro, Kurzone II 1,30 Euro, Kurzone III 1,50 Euro. Kinder bis zum 18. Lebensjahr zahlen in Kurzone I und II 0,60 Euro, in Kurzone III sind sie befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.06.2020)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18: ab 0,00 €
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind ortsfremde Personen und Einwohner, die sich aus dienstlichen Gründen, zum Zwecke der Ausbildung oder zu Tagungs- oder Lehrgangszwecken in der Gemeinde aufhalten (§ 4 Abs. 1 Nr. 4).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung/Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Gastgeber ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab und haften dafür (§ 8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den Vordrucken der Gemeinde bzw. über das elektronische System AVS (§ 7 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
Gäste erhalten die Kurkarte (Zone I und II mit KONUS).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Waldachtal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Waldachtal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Tagesgäste (nicht länger als 1 Tag), Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten und unentgeltlich aufgenommene Familienbesuche ohne Nutzung von Kureinrichtungen.
  • Die Satzung nennt für Kinder 'bis zum 18. Lebensjahr'; die Gemeindeseite präzisiert 'bis einschl. 17 Jahre'.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Waldachtal.

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