Baden-Württemberg
Kurtaxe in Dornstetten
- Höhe
- 1,30 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Bis 31.12.2026 1,30 €, ab 01.01.2027 1,80 € je Person und Aufenthaltstag. Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Tagesgäste sind befreit.
- Höhe
- 1,30 € pro Person und Nacht
1,30 € je Person und Aufenthaltstag (darin 0,45 € KONUS-Anteil); Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2021) - Änderung
- Ab 01.01.2027: 1,80 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) – 1,80 € je Person und Aufenthaltstag (darin 0,71 € KONUS-Anteil); Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befreit.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten, werden auf Antrag befreit (§ 4 Abs. 2); wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, zahlt nicht (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Quartal fällig gewordene Beträge bis zum 10. des dem Quartalsende folgenden Monats an die Gemeinde abführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Gastgeber ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie quartalsweise an die Gemeinde ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug. Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken oder Verfahren (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist das der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Dornstetten nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Dornstetten ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Anträge auf Befreiung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
- Ab 01.01.2027 gilt die neue Satzung vom 07.07.2026 mit 1,80 €; die Satzung vom 03.11.2020 tritt dann außer Kraft.
- Gäste erhalten eine Kurkarte (KONUS-Gästekarte), soweit sie nicht befreit sind.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Dornstetten – Kurtaxesatzung vom 03.11.2020
- Stadt Dornstetten – Kurtaxesatzung vom 07.07.2026, gültig ab 01.01.2027
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Dornstetten.
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