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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Dornstetten

Höhe
1,30 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Bis 31.12.2026 1,30 €, ab 01.01.2027 1,80 € je Person und Aufenthaltstag. Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Tagesgäste sind befreit.

Höhe
1,30 € pro Person und Nacht
1,30 € je Person und Aufenthaltstag (darin 0,45 € KONUS-Anteil); Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2021)
Änderung
Ab 01.01.2027: 1,80 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) – 1,80 € je Person und Aufenthaltstag (darin 0,71 € KONUS-Anteil); Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befreit.
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten, werden auf Antrag befreit (§ 4 Abs. 2); wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, zahlt nicht (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Quartal fällig gewordene Beträge bis zum 10. des dem Quartalsende folgenden Monats an die Gemeinde abführen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Gastgeber ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie quartalsweise an die Gemeinde ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug. Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken oder Verfahren (§ 7 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist das der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Dornstetten nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Dornstetten ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Anträge auf Befreiung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
  • Ab 01.01.2027 gilt die neue Satzung vom 07.07.2026 mit 1,80 €; die Satzung vom 03.11.2020 tritt dann außer Kraft.
  • Gäste erhalten eine Kurkarte (KONUS-Gästekarte), soweit sie nicht befreit sind.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Dornstetten.

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