Baden-Württemberg
Kurtaxe in Nordrach
- Höhe
- 1,45 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Nordrach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,45 € je Person und Aufenthaltstag laut Änderungssatzung (Datei 'zum 01.01.2025'). Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. Der Gastgeber meldet innerhalb von 1 Tag und führt monatlich bis zum 10. ab.
- Höhe
- 1,45 € pro Person und Nacht
1,45 € je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer laut Änderungssatzung; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten (§ 4 Abs. 1 Nr. 4); § 2 Abs. 2 nennt Tagungsteilnehmer dagegen als kurtaxepflichtig.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 3); Meldescheine bis zum 5. des Folgemonats zurückgeben (§ 7 Abs. 6).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldescheine des Vormonats bis zum 5. Kalendertag des Folgemonats zurückgeben (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- Anmeldung und Abmeldung innerhalb von 1 Tag.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Nordrach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Nordrach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Für nicht zurückgegebene Meldescheine erhebt die Gemeinde 15,00 € Schutzgebühr je Schein.
- Befreit sind auch Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1 mit Nachweis sowie Personen mit Merkzeichen BL, H, AG.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Nordrach.
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