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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Glottertal

Höhe
2,10 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einige Angaben für Glottertal bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Glottertal erhebt seit 01.01.2025 ganzjährig 2,10 EUR Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag; Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Gastgeber meldet Gäste innerhalb von zwei Tagen elektronisch an und zahlt nach der im Bescheid angegebenen Fälligkeit.

Höhe
2,10 € pro Person und Nacht
2,10 EUR je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig (Saisonstaffelung seit 01.01.2025 entfallen). Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Enthalten ist ein Teilbetrag für KONUS. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten (z. B. Monteure), sind befreit; Teilnehmende an Tagungen oder Veranstaltungen sind kurtaxepflichtig, auf Antrag für die ersten drei Tage befreit.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung und Abmeldung innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Zahlung nach der im Bescheid angegebenen Fälligkeit (§ 8 Abs. 3). Ein fester Abführungstermin steht nicht im Auszug.
Zahlung
Die Kurtaxe entsteht am Ankunftstag und wird am letzten Aufenthaltstag fällig; der Gastgeber zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab, die Fälligkeit richtet sich nach dem Bescheid.
Einreichung
Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (Pflicht); auf Antrag bei unbilliger Härte Verzicht möglich.
Betrieb anzeigen
Jeder kurtaxepflichtige Gast hat Anspruch auf die KONUS-Gästekarte, die der Gastgeber aushändigen muss.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Glottertal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Glottertal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Passanten, die sich nicht länger als 2 Tage aufhalten (mit einer Übernachtung), sind befreit.
  • Familienbesuche, die unentgeltlich im Haushalt von Einwohnern aufgenommen werden, und Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten sind befreit.
  • Der Gastgeber muss dem Gast eine KONUS-Gästekarte aushändigen.
  • Die Änderungssatzung vom 01.01.2026 hat die Jahreskurtaxe für Einwohner mit Nebenwohnung abgeschafft.
Quellen und Prüfstand

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