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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Kirchzarten

Höhe
2,10 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Kirchzarten bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kirchzarten erhebt 2,10 Euro je Person und Aufenthaltstag (inkl. MwSt.); Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Gäste sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde zu melden; der Gastgeber zieht die Kurtaxe ein und führt sie ab.

Höhe
2,10 € pro Person und Nacht
2,10 Euro je Person und Aufenthaltstag (einschließlich Mehrwertsteuer); Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2021)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1). Eine Frist für die Abführung nennt die Satzung nicht, sie erfolgt nach Bescheiderstellung (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Der Meldepflichtige zieht die Kurtaxe von den Gästen ein und führt sie an die Gemeinde ab; die fälligen Beträge sind nach Bescheiderstellung durch die Gemeinde abzuführen (§ 8).
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren; auf Antrag bei unbilliger Härte Befreiung von der elektronischen Meldung (§ 7).
Betrieb anzeigen
Gastgeber und Vermieter müssen Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kirchzarten nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kirchzarten ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gäste erhalten Anspruch auf eine KONUS-Gästekarte (kostenlose Nutzung des ÖPNV im Schwarzwald), ausgenommen befreite Familienbesuche und Schwerbehinderte.
  • Einwohner mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen andernorts (Nebenwohnung) zahlen eine Jahreskurtaxe von 46,00 Euro; Dauercamper mit Stellplatzvertrag ab sechs Monaten 115,00 Euro Jahrespauschale.
  • Der Gastgeber haftet gegenüber der Gemeinde für vollständigen und richtigen Einzug.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kirchzarten.

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