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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Waldkirch

Höhe
2,20 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe 2,20 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag (nicht bei nur einer Übernachtung). Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Die im Monat fällig gewordenen Beträge sind bis zum 10. des Folgemonats abzuführen.

Höhe
2,20 € pro Person und Nacht
2,20 € je Person und Aufenthaltstag ganzjährig; Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag, dies gilt nicht bei nur einer Übernachtung. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Nicht erhoben wird bei ortsfremden Personen, die in der Gemeinde oder der Region arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen einschließlich beruflich bedingter Tagungen aufhalten (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung der Gäste innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des folgenden Monats (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); der Meldepflichtige zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5).
Betrieb anzeigen
Beherbergende melden Gäste innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise an bzw. ab (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Waldkirch nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Waldkirch ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Passanten (nicht länger als ein Tag), Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Familienbesuche im Haushalt von Einwohnern, Schullandheim-/Herbergsteilnehmer und angemeldete Trainingslager- und Sportwettkampfteilnehmer.
  • Befreit sind auch bettlägerige Personen in Akutkrankenhäusern, Personen in Anschluss-Heilbehandlung oder Kurzzeitpflege.
  • Dauercamper und Einwohner mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen andernorts zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 45 €.
  • Der Vermieter haftet für vollständigen und richtigen Einzug; Weigerungen sind unverzüglich zu melden (§ 8).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Waldkirch.

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