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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Göhren

Höhe
ab 2,54 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 7 frei, unter 14: ab 1,27 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
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Regeln im Detail

Kurabgabe nach Saison: 3,37 Euro Hauptsaison, 2,54 Euro Nebensaison je Tag, Kinder von 7 bis 13 Jahren die Hälfte, Kinder bis 6 Jahre frei. Der Gastgeber meldet Gäste spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch an, zieht die Kurabgabe für den gesamten Aufenthalt am Anreisetag ein, stellt die Kurkarte aus und führt nach Rechnungslegung ab.

Höhe
ab 2,54 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Hauptsaison (01.05.–31.10. und 20.12.–06.01.) 3,37 Euro, Nebensaison (07.01.–30.04. und 01.11.–19.12.) 2,54 Euro je Tag für Erwachsene ab 14 Jahren; Kinder von 7 bis 13 Jahren 50 % (1,69/1,27 Euro); Kinder bis 6 Jahre befreit; Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 7 frei, unter 14: ab 1,27 €
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht für beruflich anwesende Gäste keine Befreiung vor (§ 4); nur wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd (§ 3 Abs. 6).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, über das elektronische Meldesystem (§ 8 Abs. 2 Nr. 1); Abführung nach Rechnungslegung (§ 8 Abs. 2 Nr. 3).
Zahlung
Einzug für den gesamten Aufenthalt am Ankunftstag, Abführung an die Gemeinde nach Rechnungslegung.
Einreichung
Elektronisches Meldesystem der Gemeinde (Eigenbetrieb Kurverwaltung).
Betrieb anzeigen
Der Gast erhält unverzüglich eine Kurkarte (digital oder analog), Richtigkeit der Angaben per Unterschrift bestätigt (§ 8 Abs. 2 Nr. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Göhren nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Göhren ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beherberger dürfen keine Befreiungen oder Ermäßigungen selbst gewähren (§ 8 Abs. 3).
  • Der Beherberger haftet gesamtschuldnerisch für Einziehung und Abführung (§ 8 Abs. 4).
  • Eigentümer eigener Wohnungseinheiten zahlen eine pauschale Jahreskurabgabe von 101,11 Euro (Erwachsene).
  • Mitgebrachte Hunde: 1,00 Euro je Tag (ganzjährig).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Göhren.

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