Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Lancken-Granitz
- Höhe
- 2,07 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 7 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Lancken-Granitz bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Regeln im Detail
In Lancken-Granitz gilt ganzjährig ein Einheitssatz von 2,07 Euro je Person und Tag. Sie ziehen die Kurabgabe für den gesamten Aufenthalt am Anreisetag ein, melden die Gäste spätestens am Tag nach der Anreise über das elektronische Meldesystem an und führen den Betrag nach Rechnungslegung ab. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte ab GdB 80 und ihre Begleitpersonen sind befreit.
- Höhe
- 2,07 € pro Person und Nacht
Einheitssatz das ganze Jahr: 2,07 Euro je Person und Tag, einschließlich Umsatzsteuer. Anreise- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind befreit. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 7 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gäste unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, über das elektronische Meldesystem anmelden (§ 8 Abs. 2 Nr. 1). Die Kurabgabe für den gesamten Aufenthalt am Anreisetag einziehen und eine Kurkarte ausstellen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2). Abführung an die Gemeinde nach Rechnungslegung (§ 8 Abs. 2 Nr. 3); ein festes Datum nennt die Satzung nicht.
- Zahlung
- Der Gast zahlt die Kurabgabe bei Ankunft an den Beherberger. Der Beherberger führt sie an die Gemeinde Lancken-Granitz nach Rechnungslegung ab. Für die vom BgA Tourist-Information erstellten Kurkarten wird dem Beherberger nach Jahresende ein Verwaltungsaufwand von 20 v. H. der einbezahlten Kurabgabe in Rechnung gestellt (§ 8 Abs. 6).
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde Lancken-Granitz bereitgestellte elektronische Meldesystem beim BgA Tourist-Information Lancken-Granitz.
- Betrieb anzeigen
- Die jeweils aktuell gültige Satzung ist an geeigneter Stelle für die Gäste auszulegen (§ 8 Abs. 2 Nr. 5). Befreiungen oder Vergünstigungen dürfen Beherberger nicht selbst gewähren (§ 8 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lancken-Granitz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Lancken-Granitz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Beherberger haftet gesamtschuldnerisch mit dem Gast für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, muss der Beherberger dies unverzüglich der Gemeinde mitteilen (Name, Anschrift, Aufenthaltszeitraum).
- Tagesgäste ohne Übernachtung lösen eine Tageskurkarte bei der Gemeinde.
- Bei vorzeitiger Abreise kann auf Antrag zu viel gezahlte Kurabgabe erstattet werden; der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Lancken-Granitz – Kurabgabesatzung vom 11.12.2024
- Gemeinde Lancken-Granitz – Kurkarte SüdOstsee (Hinweisseite)
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lancken-Granitz.
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