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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe (Kurtaxe) in Mönchgut

Höhe
ab 2,54 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Abrechnung und Fristen
–Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft
Kinder
unter 7 frei, unter 14: ab 1,27 €

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Weitere Angaben

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,37 EUR je Person und Tag in der Hauptsaison, 2,54 EUR in der Nebensaison; Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres frei, 7 bis unter 14 Jahre halber Satz. Gastgeber melden Gäste spätestens am Tag nach der Anreise im elektronischen Meldesystem, ziehen die Abgabe am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt ein und führen sie nach Rechnungslegung an die Gemeinde ab. Die Kurabgabe wird gemeinsam mit Baabe, Göhren und Sellin erhoben.

Höhe
ab 2,54 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Tag, ganzjährig: Hauptsaison (01.05.-31.10. sowie 20.12.-06.01.) 3,37 EUR, Nebensaison (01.11.-19.12. sowie 07.01.-30.04.) 2,54 EUR; An- und Abreisetag zählen je als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind befreit, Kinder vom vollendeten 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zahlen die Hälfte (1,69 EUR bzw. 1,27 EUR). Jahreskurkarte 101,11 EUR (Kind 50,55 EUR). Mitgebrachte Hunde: 1,00 EUR je Tag, Jahresaufenthaltsabgabe 30,00 EUR. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 7 frei, unter 14: ab 1,27 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anerkannt als
Seebad, Tourismusregion Mönchgut-Granitz (amtliche Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stand April 2026)
Pflichten und Fristen
Gemeinde
Gemeinde Mönchgut (Amt Mönchgut-Granitz)
Meldung der Gäste
Spätestens am Tag nach der Ankunft. Meldung über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte elektronische Meldesystem der Kurverwaltung Mönchgut; die Kurkarte (MönchgutCard) stellen Sie unverzüglich aus, auch als digitale Karte per E-Mail an den Gast. § 8 Abs. 2
Einzug beim Gast
Spätestens am Ankunftstag. § 6 Abs. 2
Außerdem in der Satzung
die eingezogene Kurabgabe führen Sie nach Rechnungslegung an die Gemeinde ab.
Betrieb anzeigen
Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Mönchgut nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Mönchgut ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beherberger dürfen keine Befreiungen oder Vergünstigungen gewähren (§ 8 Abs. 3).
  • Gäste und Beherberger haften gesamtschuldnerisch; der Beherberger haftet für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 8 Abs. 4).
  • Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist dies der Gemeinde unverzüglich mit Name und Anschrift mitzuteilen (§ 8 Abs. 5).
  • Die aktuelle Satzung ist für die Gäste an geeigneter Stelle auszulegen (§ 8 Abs. 2 Nr. 5).
  • Eigentümer eigener Wohnungseinheiten zahlen eine Jahreskurabgabe (101,11 EUR) per Heranziehungsbescheid, fällig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 7).
  • Die Kurabgabe gilt für das gesamte Gemeindegebiet und wird mit Baabe, Göhren und Sellin als gemeinsame Kurabgabe erhoben (§ 1 Abs. 3).
  • Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße bis zu 5.000 EUR (bei leichtfertiger Verkürzung bis 10.000 EUR) geahndet werden (§ 12).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Mönchgut.

Verlauf für Mönchgut

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Mönchgut nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.

Häufige Fragen: Kurtaxe in Mönchgut

Was kostet die Kurtaxe in Mönchgut?

Kurabgabe in Mönchgut: ab 2,54 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Mönchgut, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.

Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Mönchgut?

Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Tag: Hauptsaison: 2 × 3,37 € + 1 × 1,69 € (unter 14 J.) = 8,43 € (× 8). Insgesamt 67,44 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Mönchgut damit auf Platz 17 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.

Zahlen Kinder in Mönchgut Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche: unter 7 frei, unter 14: ab 1,27 €.

Wann müssen Gastgeber in Mönchgut die Kurtaxe melden und abführen?

Meldung der Gäste: spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 8 Abs. 2). Einzug beim Gast: spätestens am Ankunftstag (§ 6 Abs. 2). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Mönchgut startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Mönchgut im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Mönchgut startet. Eine E-Mail, keine Werbung.