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Bayern

Kurbeitrag in Gößweinstein

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Gößweinstein bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Gößweinstein erhebt einen Kurbeitrag von 1,00 € je Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr; Kinder unter 14 Jahren sind frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Gastgeber hebt den Beitrag ein und führt ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Person und Aufenthaltstag ab dem vollendeten 14. Lebensjahr; Kinder unter 14 frei. Schwerbehinderte mit GdB von mindestens 80 zahlen 0,50 €. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.05.2020)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise oder bei späterer Meldung mit dieser (§ 6 Abs. 2). Meldung der Gäste elektronisch bis spätestens zum Tag nach der Anreise (Uhrzeit im Auszug fehlt) oder schriftlich bis zum 5. Werktag des Folgemonats ab Abreise (§ 6 Abs. 1, in der Fassung ab 15.03.2026).
Zahlung
Der Kurbeitrag entsteht für jeden Aufenthaltstag und wird mit dem Entstehen fällig; er ist an den Einhebungspflichtigen oder unmittelbar an den Markt zu entrichten (§ 3).
Einreichung
Meldung der Beitragspflichtigen elektronisch über das Verfahren der Gemeinde oder schriftlich, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben.
Betrieb anzeigen
Der Gastgeber haftet gegenüber der Gemeinde für den vollständigen Eingang des Beitrags.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Gößweinstein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Gößweinstein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Mit Zweitwohnungsbesitzern kann der Markt einen Jahrespauschalkurbeitrag vereinbaren.
  • Als Zweitwohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die länger als drei Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich bewegt werden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gößweinstein.

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