Bayern
Kurbeitrag in Wiesenttal
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Wiesenttal bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Regeln im Detail
Der Markt Wiesenttal erhebt 1,00 Euro Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag; Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind frei. Sie melden die Beitragspflichtigen dem Markt schriftlich, heben den Kurbeitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab; auf Zulassung des Marktes reicht die Abführung zum Monatsende.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag. Angefangene Tage gelten als volle Tage, die Tage der An- und Abreise werden als 1 Tag gerechnet. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei. (gilt seit 01.01.2010) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an den Markt ab; der Markt kann zulassen, dass das erst am Monatsende geschieht (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des Tages und wird mit dem Entstehen fällig. Er ist an den zur Erhebung Verpflichteten oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, unmittelbar an den Markt zu entrichten (§ 3). Der Beherberger haftet dem Markt für den Eingang des Beitrags.
- Einreichung
- Schriftliche Meldung der Beitragspflichtigen an den Markt Wiesenttal.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wiesenttal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wiesenttal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Bei Gesellschaftsreisen mit Pauschalpreis, der den Kurbeitrag einschließt, ist der Reiseunternehmer zur Abführung verpflichtet.
- Geltend gemachte Ermäßigungen für Familienangehörige sind nachzuweisen (§ 6 Abs. 4).
- Die ebenfalls in Wiesenttal geltende Fremdenverkehrsbeitragssatzung betrifft Gewerbetreibende und ist keine Gästeabgabe.
Quellen und Prüfstand
- Markt Wiesenttal – Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (zuletzt geändert 01.12.2009)
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wiesenttal.
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