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Bayern

Kurbeitrag in Wiesenttal

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Wiesenttal bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Markt Wiesenttal erhebt 1,00 Euro Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag; Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind frei. Sie melden die Beitragspflichtigen dem Markt schriftlich, heben den Kurbeitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab; auf Zulassung des Marktes reicht die Abführung zum Monatsende.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag. Angefangene Tage gelten als volle Tage, die Tage der An- und Abreise werden als 1 Tag gerechnet. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei. (gilt seit 01.01.2010)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an den Markt ab; der Markt kann zulassen, dass das erst am Monatsende geschieht (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Der Kurbeitrag entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des Tages und wird mit dem Entstehen fällig. Er ist an den zur Erhebung Verpflichteten oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, unmittelbar an den Markt zu entrichten (§ 3). Der Beherberger haftet dem Markt für den Eingang des Beitrags.
Einreichung
Schriftliche Meldung der Beitragspflichtigen an den Markt Wiesenttal.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Wiesenttal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Wiesenttal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Bei Gesellschaftsreisen mit Pauschalpreis, der den Kurbeitrag einschließt, ist der Reiseunternehmer zur Abführung verpflichtet.
  • Geltend gemachte Ermäßigungen für Familienangehörige sind nachzuweisen (§ 6 Abs. 4).
  • Die ebenfalls in Wiesenttal geltende Fremdenverkehrsbeitragssatzung betrifft Gewerbetreibende und ist keine Gästeabgabe.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Frist-Erinnerung für Wiesenttal

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Wiesenttal im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald er für Wiesenttal startet. Eine E-Mail, keine Werbung.