Bayern
Kurbeitrag in Grassau
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: 0,50 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Buchung in Grassau berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Grassau auswerten
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt in Grassau seit 01.03.2025 1,00 € (ab 18 Jahren) bzw. 0,50 € (6 bis 17 Jahre) je Aufenthaltstag, Kinder unter 6 sind frei; ab 01.01.2027 gelten 1,50 € bzw. 0,75 €. Beherberger melden Gäste innerhalb von drei Tagen nach Anreise elektronisch und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab (Monatsende kann zugelassen werden).
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,00 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, 0,50 € vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Satzung laut Dateiname gültig bis 31.12.2026. (gilt seit 01.03.2025) - Änderung
- Ab 01.01.2027: 1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027) – Ab 01.01.2027: 1,50 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, 0,75 € vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: 0,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 6 Abs. 1: Meldung innerhalb von drei Tagen ab Anreise elektronisch; § 6 Abs. 2: Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, der Markt kann Abführung am Monatsende zulassen.
- Zahlung
- Kurbeitrag wird mit Entstehen jedes Aufenthaltstages fällig und an den Einhebungspflichtigen entrichtet (§ 3); Abführung an den Markt spätestens einen Tag nach Abreise (§ 6 Abs. 2).
- Einreichung
- Elektronisches Verfahren des Marktes Grassau; auf Antrag Verzicht bei unbilliger Härte (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Meldung der Übernachtungsgäste innerhalb von drei Tagen ab Anreise (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Grassau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Grassau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Beherbergungsbetriebe haften gegenüber dem Markt für den vollständigen Eingang des Beitrags (§ 6 Abs. 1).
- Bei Pauschalreisen führt der Reiseunternehmer ab (§ 6 Abs. 3).
- Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (§ 4 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Grassau.
Autopilot · in Entwicklung