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Bayern

Kurbeitrag in Grassau

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 18: 0,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt in Grassau seit 01.03.2025 1,00 € (ab 18 Jahren) bzw. 0,50 € (6 bis 17 Jahre) je Aufenthaltstag, Kinder unter 6 sind frei; ab 01.01.2027 gelten 1,50 € bzw. 0,75 €. Beherberger melden Gäste innerhalb von drei Tagen nach Anreise elektronisch und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab (Monatsende kann zugelassen werden).

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,00 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, 0,50 € vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Satzung laut Dateiname gültig bis 31.12.2026. (gilt seit 01.03.2025)
Änderung
Ab 01.01.2027: 1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027) – Ab 01.01.2027: 1,50 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, 0,75 € vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei.
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: 0,50 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 6 Abs. 1: Meldung innerhalb von drei Tagen ab Anreise elektronisch; § 6 Abs. 2: Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, der Markt kann Abführung am Monatsende zulassen.
Zahlung
Kurbeitrag wird mit Entstehen jedes Aufenthaltstages fällig und an den Einhebungspflichtigen entrichtet (§ 3); Abführung an den Markt spätestens einen Tag nach Abreise (§ 6 Abs. 2).
Einreichung
Elektronisches Verfahren des Marktes Grassau; auf Antrag Verzicht bei unbilliger Härte (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Meldung der Übernachtungsgäste innerhalb von drei Tagen ab Anreise (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Grassau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Grassau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beherbergungsbetriebe haften gegenüber dem Markt für den vollständigen Eingang des Beitrags (§ 6 Abs. 1).
  • Bei Pauschalreisen führt der Reiseunternehmer ab (§ 6 Abs. 3).
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (§ 4 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Grassau.

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