Bayern
Kurbeitrag in Übersee
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Übersee bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Ab 01.01.2026 2,00 € je Person und Aufenthaltstag, Kinder vom 7. bis 16. Lebensjahr 1,00 €, Kinder unter 6 und Schwerbehinderte ab GdB 80 frei. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste (schriftlich bzw. elektronisch) und heben den Beitrag ein.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,00 € je Aufenthaltstag ab dem 17. Lebensjahr, 1,00 € für Kinder vom siebten bis zum 16. Lebensjahr, Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres frei. Die frühere Saisonstaffelung (1,00 € Sommer / 0,40 € Winter) entfällt ab 01.01.2026. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Kurbeitragspflichtige melden sich spätestens am Tag nach der Ankunft bei der Gemeindeverwaltung.
- Zahlung
- Fällig mit Entstehen; Zahlung an den Einhebungspflichtigen oder direkt an die Gemeinde (§ 3).
- Einreichung
- Meldung der Beitragspflichtigen schriftlich bzw. elektronisch (§ 6 Abs. 1 Satz 1 in der Fassung vom 07.04.2015).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Übersee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Übersee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gäste ohne Meldung durch den Gastgeber müssen sich am Tag nach Ankunft selbst melden (§ 5).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Übersee – Kurbeitragssatzung und Änderungen
- Gemeinde Übersee – Änderung § 4 (ab 01.01.2026)
- Gemeinde Übersee – Kurkarte & Kurbeitrag
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Übersee.
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