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Bayern

Kurbeitrag in Übersee

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Übersee bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Ab 01.01.2026 2,00 € je Person und Aufenthaltstag, Kinder vom 7. bis 16. Lebensjahr 1,00 €, Kinder unter 6 und Schwerbehinderte ab GdB 80 frei. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste (schriftlich bzw. elektronisch) und heben den Beitrag ein.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,00 € je Aufenthaltstag ab dem 17. Lebensjahr, 1,00 € für Kinder vom siebten bis zum 16. Lebensjahr, Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres frei. Die frühere Saisonstaffelung (1,00 € Sommer / 0,40 € Winter) entfällt ab 01.01.2026. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Kurbeitragspflichtige melden sich spätestens am Tag nach der Ankunft bei der Gemeindeverwaltung.
Zahlung
Fällig mit Entstehen; Zahlung an den Einhebungspflichtigen oder direkt an die Gemeinde (§ 3).
Einreichung
Meldung der Beitragspflichtigen schriftlich bzw. elektronisch (§ 6 Abs. 1 Satz 1 in der Fassung vom 07.04.2015).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Übersee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Übersee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gäste ohne Meldung durch den Gastgeber müssen sich am Tag nach Ankunft selbst melden (§ 5).
Quellen und Prüfstand

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