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Bayern

Kurbeitrag in Staudach-Egerndach

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Staudach-Egerndach erhebt einen Kurbeitrag von 2,00 € je Person und Aufenthaltstag (Kinder von 6 bis unter 16 Jahren 1,00 €, jünger frei). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Sie melden die Gäste spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,00 € pro Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 1,00 € ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinder unter 6 frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
Die Kurabgabe zahlen nur Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten (§ 1); wer rein beruflich (z. B. Geschäftsreise, Montage) übernachtet, ist nach dem Satzungswortlaut nicht beitragspflichtig.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde (§ 6 Abs. 1). Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes oder bei späterer Meldung mit dieser; die Gemeinde kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und an den zur Einhebung Verpflichteten (Vermieter) entrichtet; dieser führt ihn an die Gemeinde ab (§ 3 Abs. 2, 3; § 6).
Einreichung
Meldung elektronisch über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren; auf Antrag kann die Gemeinde zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Staudach-Egerndach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Staudach-Egerndach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurgebiet ist das Gemeindegebiet mit Ausnahme der Gemeindeteile Avenhausen und Straßberg.
  • Beherbergende haften der Gemeinde für den vollständigen Eingang des Beitrags (§ 6 Abs. 1).
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag (ab 01.01.2025: 50,00 € ab 16 Jahren, 25,00 € von 6 bis unter 16 Jahren).
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Staudach-Egerndach.

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