Bayern
Kurbeitrag in Staudach-Egerndach
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Regeln im Detail
Staudach-Egerndach erhebt einen Kurbeitrag von 2,00 € je Person und Aufenthaltstag (Kinder von 6 bis unter 16 Jahren 1,00 €, jünger frei). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Sie melden die Gäste spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,00 € pro Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 1,00 € ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinder unter 6 frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Die Kurabgabe zahlen nur Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten (§ 1); wer rein beruflich (z. B. Geschäftsreise, Montage) übernachtet, ist nach dem Satzungswortlaut nicht beitragspflichtig.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde (§ 6 Abs. 1). Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes oder bei späterer Meldung mit dieser; die Gemeinde kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und an den zur Einhebung Verpflichteten (Vermieter) entrichtet; dieser führt ihn an die Gemeinde ab (§ 3 Abs. 2, 3; § 6).
- Einreichung
- Meldung elektronisch über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren; auf Antrag kann die Gemeinde zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Staudach-Egerndach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Staudach-Egerndach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kurgebiet ist das Gemeindegebiet mit Ausnahme der Gemeindeteile Avenhausen und Straßberg.
- Beherbergende haften der Gemeinde für den vollständigen Eingang des Beitrags (§ 6 Abs. 1).
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag (ab 01.01.2025: 50,00 € ab 16 Jahren, 25,00 € von 6 bis unter 16 Jahren).
- Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Staudach-Egerndach – Kurbeitragssatzung 2022
- Gemeinde Staudach-Egerndach – Änderungssatzung 2024 zur Kurbeitragssatzung
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Staudach-Egerndach.
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