Baden-Württemberg
Kurtaxe in Gutach (Schwarzwaldbahn)
- Höhe
- 2,20 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,20 Euro je Person und Aufenthaltstag ganzjährig (Satzung vom 17.12.2024, in Kraft ab 01.01.2025); Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb von 3 Tagen; Abführung nach Kurtaxebescheid innerhalb von 14 Tagen.
- Höhe
- 2,20 € pro Person und Nacht
2,20 Euro je Person und Aufenthaltstag ganzjährig; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); fällige Beträge nach Zustellung des Kurtaxebescheids innerhalb von 14 Tagen an die Gemeindekasse abführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Gastgeber ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab; Fälligkeit beim Gast am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken, fortlaufend und lückenlos, oder über das elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 5, 6).
- Betrieb anzeigen
- Beherbergende, Campingplatzbetreiber und Ferienwohnungsvermieter sind meldepflichtig (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Gutach (Schwarzwaldbahn) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Gutach (Schwarzwaldbahn) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Für fehlende Meldevordrucke wird ein pauschaler Schadenersatz von 10,00 Euro je Exemplar fällig.
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise einzureichen.
- Die Gästekarte berechtigt auch zur Nutzung von KONUS.
- Befreit sind Tagesgäste ohne Übernachtung, Familienbesuche in Einwohnerhaushalten und Teilnehmer von Schullandheim, Zeltlager oder Herbergen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gutach (Schwarzwaldbahn).
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