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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Hausach

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ganzjährig (Satzung vom 03.11.2025, in Kraft ab 01.01.2026). Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Anmeldung innerhalb eines Tages, Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ganzjährig; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Kalendermonat fällig gewordene Beträge sind bis zum 10. des Folgemonats abzuführen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Gastgeber ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab; Fälligkeit beim Gast am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5).
Betrieb anzeigen
Beherbergende und Ferienwohnungsvermieter sind meldepflichtig (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hausach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hausach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise einzureichen.
  • Befreit sind u. a. Familienbesuche in Einwohnerhaushalten, Schullandheim-Teilnehmer und Gäste, die für den 50. Aufenthalt geehrt wurden.
  • Kranke und Schwerbehinderte, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, sind mit ärztlichem Zeugnis nicht pflichtig.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hausach.

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