Sachsen-Anhalt
Beherbergungssteuer in Halle (Saale)
- Höhe
- 4 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- monatlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
- Beherbergungssteuersatzung der Stadt Halle (Saale) vom 19.06.2024 (Amtsblatt Nr. 18 vom 16.08.2024)
- halle.de: Satzungen – Beherbergungssteuer
- halle.de: Erklärung zur Beherbergungssteuer abgeben
- halle.de: Nach Stadtratsbeschluss führt die Stadt ab Januar Beherbergungssteuer ein (17.12.2024)
- Airbnb Hilfe-Center: Orte mit Steuereinzug
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
4 % des Übernachtungspreises inklusive Umsatzsteuer, je Nacht berechnet und auf volle Cent abgerundet. Bei mehreren Gästen wird der Preis anteilig aufgeteilt.
- Höhe
- 4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2025)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Steuerpflichtig. Befreit sind nur Gäste unter 27 Jahren, die zu Ausbildungszwecken übernachten.
- Erhoben seit
- 01.01.2025
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Monatlich bis zum 15. des Folgemonats anmelden und zahlen. Auf Antrag alle drei oder sechs Monate, wenn die Steuer höchstens 200 € im Monat beträgt.
- Zahlung
- Der Gast schuldet die Steuer. Sie ziehen sie spätestens bei der Abreise ein und zahlen den selbst berechneten Betrag bis zum 15. des Folgemonats an die Stadtkasse. Sie haften für den vollständigen und richtigen Einzug.
- Einreichung
- Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck oder elektronisch, unterschrieben bzw. mit elektronischer Identifizierung, beim Team Beherbergungssteuer (Schmeerstraße 1, 06108 Halle, [email protected]).
- Betrieb anzeigen
- Beginn, Aufgabe oder Änderungen innerhalb eines Monats melden, über das Online-Formular „An-/Abmeldung, Änderung Beherbergungssteuer“ der Stadt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Halle (Saale) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Halle (Saale) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Beherbergungssteuer in Halle nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast erheben, anmelden und abführen.
Gut zu wissen
- Befreit sind Minderjährige, Schwerbehinderte ab GdB 80 und ihre Begleitperson (Merkzeichen B), Personen mit Wohnsitz in der Unterkunft und Gäste unter 27 zu Ausbildungszwecken (Bescheinigung der Bildungseinrichtung oder Buchung/Zahlung durch diese).
- Bei zwingend notwendiger medizinischer Behandlung wird die Steuer trotzdem eingezogen; der Gast kann sie bei der Stadt zurückfordern.
- Für befreite Gäste brauchen Sie einen vom Gast unterschriebenen Meldeschein mit Befreiungsgrund; die Stadt stellt Vordrucke bereit.
- Gäste, die die Zahlung verweigern, können Sie der Stadt über ein Online-Formular melden.
Quellen und Prüfstand
- Beherbergungssteuersatzung der Stadt Halle (Saale) vom 19.06.2024 (Amtsblatt Nr. 18 vom 16.08.2024)
- halle.de: Satzungen – Beherbergungssteuer
- halle.de: Erklärung zur Beherbergungssteuer abgeben
- halle.de: Nach Stadtratsbeschluss führt die Stadt ab Januar Beherbergungssteuer ein (17.12.2024)
- Airbnb Hilfe-Center: Orte mit Steuereinzug
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Halle (Saale).
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