Gastgeberklar Ort prüfen

Niedersachsen

Übernachtungssteuer in Hameln

Höhe
4 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

4 % des Bruttoentgelts für die Übernachtung (inkl. Mehrwertsteuer). Verpflegung und Parkgebühren zählen nicht dazu. Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, werden je Gast und Mahlzeit 7,00 € (Frühstück) bzw. 10,00 € (Mittag-, Abendessen) abgezogen.

Höhe
4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2025)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen vor. Nicht besteuert werden nur Übernachtungen in Kliniken, Reha-, Pflege- und ähnlichen sozialen Einrichtungen, lehrkraftbegleitete Pflicht-Schulfahrten und Veranstaltungen von Jugendverbänden nach dem Niedersächsischen Jugendförderungsgesetz.
Erhoben seit
01.01.2025
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres; die Steuer ist am selben Tag fällig.
Zahlung
Fällig am 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres. Setzt die Stadt die Steuer per Bescheid fest (etwa weil die Anmeldung fehlt), ist sie eine Woche nach Bekanntgabe fällig; bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag.
Einreichung
Online-Steueranmeldung über das Serviceportal der Stadt Hameln (Unternehmenskonto) oder per Vordruck; Ansprechpartner [email protected] bzw. Telefon 05151/202-1384.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hameln nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hameln ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab; Gastgeber müssen selbst anmelden.

Gut zu wissen
  • Übernachtungen, die vor dem 1. Oktober des Einführungsjahres gebucht wurden, aber erst im Folgejahr stattfinden, werden laut Pressemitteilung der Stadt nicht besteuert (Übergangsregel bei Einführung).
  • Der Vorab-Hinweis der Linksuche ('keine Übernachtungsteuer gefunden') hat sich bei der Prüfung als überholt erwiesen: Die Stadt Hameln hat eine Übernachtungssteuer beschlossen und erhebt sie bereits (eigenes Online-Verfahren zur Steueranmeldung ist aktiv).
  • Übergangsregel: Übernachtungen ab dem 01.01.2025, die vor dem 01.10.2024 gebucht wurden, sind befreit. Den Buchungszeitpunkt muss der Gastgeber nachweisen.
Quellen und Prüfstand

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Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

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