Niedersachsen
Beherbergungssteuer in Wunstorf
- Höhe
- 4 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 14. des Folgemonats
- Kinder
- in Prüfung
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Wunstorf bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Beherbergungssteuer beträgt 4 Prozent des Beherbergungsentgelts (Nettobetrag).
- Höhe
- 4 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2026)
- Kinder und Jugendliche
- in Prüfung
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die Beherbergungssteuererklärung ist innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Quartals einzureichen (Termine: 01.01.-31.03. bis 14.04.; 01.04.-30.06. bis 14.07.; 01.07.-30.09. bis 14.10.; 01.10.-31.12. bis 14.01.). Bei fehlenden Beherbergungen im Zeitraum ist eine Nullmeldung erforderlich.
- Zahlung
- Die Beherbergungssteuer wird nach Abgabe der Steuererklärung durch Bescheid festgesetzt und ist innerhalb von 14 Tagen an die Stadt abzuführen.
- Einreichung
- Beherbergungsbetriebe müssen sich einmalig bis zum 15. des Folgemonats bei der Stadt Wunstorf anmelden (Formular oder Online-Dienst). Die Steuererklärung wird ebenfalls per Formular oder Online-Dienst eingereicht.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wunstorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wunstorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Rechtsgrundlage: Beherbergungssteuersatzung der Stadt Wunstorf vom 24.09.2025.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wunstorf.
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