Niedersachsen
Beherbergungssteuer in Hildesheim
- Höhe
- 4 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
4 % des Übernachtungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer. Nebenleistungen werden herausgerechnet; lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, werden je Gast und Mahlzeit 7,00 € (Frühstück) bzw. 10,00 € (Mittag-, Abendessen) abgezogen. Besteuert werden höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen je Person.
- Höhe
- 4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2025)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen oder für Kinder vor. Ausgenommen sind nur Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.01.2025
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steuererklärung bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres, getrennt je Beherbergungsbetrieb.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid für das Kalendervierteljahr fest; sie ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
- Einreichung
- Online-Erklärung zur Beherbergungssteuer über das Serviceportal der Stadt Hildesheim, gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb bzw. jede Ferienwohnung, mit Kassenzeichen.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hildesheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Hildesheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb führt die Steuer nicht automatisch ab.
Gut zu wissen
- Bei der Stadt intern als Steuerart 2105 (Beherbergungssteuer) geführt.
- Eine vollständige Satzungs-PDF mit Befreiungstatbeständen, genauer Anmeldefrist und Zahlungsmodalitäten konnte über die geprüften amtlichen Seiten nicht gefunden werden.
Quellen und Prüfstand
- Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Nr. 27 vom 10.07.2024: Beherbergungssteuersatzung der Stadt Hildesheim vom 17.06.2024
- Stadt Hildesheim – Serviceportal: Beherbergungssteuer
- Erklärung zur Beherbergungssteuer, Stadt Hildesheim
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hildesheim.
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