Sachsen-Anhalt
Gästebeitrag (Kurtaxe) in Harzgerode
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
- Zuletzt geprüft
- 13.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 13.10.2026.
Einige Angaben für Harzgerode bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Gästebeitrag beträgt 2,50 EUR je Person und Aufenthaltstag für Erwachsene und 1,50 EUR für Kinder und Jugendliche (7 bis 17 Jahre), jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. Der Vermieter erfasst die Gäste im elektronischen AVS-System, zieht den Beitrag für den gesamten Aufenthalt ein und führt ihn innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ab.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag inklusive Mehrwertsteuer: Erwachsene 2,50 EUR, Kinder und Jugendliche (7 bis 17 Jahre) 1,50 EUR; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit. An- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. (gilt seit 29.04.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Anerkannt als
- Ortsteil Dankerode: Erholungsort; Ortsteil Güntersberge: Erholungsort; Ortsteile Stadt sowie Ortsteile Alexisbad, Mägdesprung, Silberhütte: Erholungsort; Ortsteil Neudorf: Erholungsort (amtliche Liste des Landes Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.2023)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gästedaten sind vor oder unmittelbar bei der Ankunft im elektronischen Meldeschein des AVS-Systems zu erfassen (§ 7 Abs. 3 Nr. 1); der eingezogene Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch die Stadt- und Selketalinformation an die Stadt abzuführen (§ 7 Abs. 3 Nr. 2, § 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Der Gast zahlt den Beitrag an den Vermieter, dieser führt ihn nach Rechnungslegung an die Stadt Harzgerode ab (§ 9 Abs. 1); der Vermieter haftet für rechtzeitigen und vollständigen Einzug.
- Einreichung
- Elektronisches Gästebeitragsabrechnungssystem (AVS-System); auf schriftlichen Antrag kann die Stadt- und Selketalinformation die AVS-Pflichten für ein Jahr übernehmen (§ 8).
- Betrieb anzeigen
- Wer Personen beherbergt, Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlässt oder einen Campingplatz betreibt, muss den Beitrag einziehen und abführen (§ 7 Abs. 1). Zahlungsverweigerer sind unverzüglich der Stadt- und Selketalinformation zu melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Harzgerode nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Harzgerode ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Das Erhebungsgebiet umfasst alle 13 Ortsteile der Stadt Harzgerode.
- Die Gästekarte enthält das Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX) und den Selketal-Pass mit kostenloser Fahrt im Nahverkehr des Landkreises Harz und auf der Selketalbahn.
- Befreit sind u. a. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Schwerbehinderte mit GdB 100 samt Begleitperson, Verwandte von Einwohnern bei unentgeltlicher Aufnahme und Klassen- bzw. Jugendgruppen im Alter von 7 bis 17 Jahren zu Bildungszwecken.
- Befreite Personen können freiwillig den Beitrag zahlen, um eine Gästekarte zu erhalten.
- Bei Verstößen gegen die Einzugs- und Abführungspflicht kann die Stadt den Beitrag schätzen.
- Altersangabe der Kinderstufe ('7 bis 17 Jahre') ist im Wortlaut nicht eindeutig; der Rechner nimmt Kinder ab 6 bis unter 18 Jahren mit 1,50 €.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Harzgerode – Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages, Lesefassung (Stand 24.04.2025)
- Stadt Harzgerode – 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages
- Stadt Harzgerode – Hauptsatzung (Lesefassung 2025), § 14 Bekanntmachung
- Stadt Harzgerode – Gästebeitrag (Rechtsgrundlagen)
Zuletzt geprüft am 13.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Harzgerode.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Harzgerode
Was kostet die Kurtaxe in Harzgerode?
Gästebeitrag in Harzgerode: 2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Harzgerode Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 18: 1,50 €.
Wann müssen Gastgeber in Harzgerode die Kurtaxe anmelden?
Anmeldung: jeder Gast spätestens am Anreisetag. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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