Sachsen-Anhalt
Kurtaxe in Quedlinburg
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Quedlinburg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 3,00 € je Person und Aufenthaltstag (Kinder 6 bis 17 Jahre 1,00 €, unter 6 Jahre frei); An- und Abreise zählen als ein Tag. Der Vermieter meldet Gäste am ersten Werktag nach Ankunft, zieht die Kurtaxe ein und führt sie bei nicht gewerblicher Vermietung bis zum 15. Kalendertag nach Quartalsende an die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH ab.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,00 € je Person und Aufenthaltstag einschließlich Mehrwertsteuer; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres befreit; Kinder nach Vollendung des 6. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres 1,00 € täglich. An- und Abreise zählen als ein Tag. Alternativ Jahreskurtaxe 60,00 € (mindestens 30 Aufenthaltstage). (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit; Vereins-, Studenten- und Semestertreffen zählen nicht dazu (§ 3 Abs. 1 Nr. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der abgabepflichtigen Gäste am ersten Werktag nach Ankunft; Abführung durch nicht gewerbliche Wohnungsgeber spätestens am 15. Kalendertag nach Quartalsende, durch gewerbliche Geber (ab 10 Betten), Hotels, Pensionen und Campingplätze spätestens zum 15. des Folgemonats (§ 8 Abs. 1).
- Zahlung
- Der Gast zahlt spätestens vor der Abreise (§ 7 Abs. 1); der Wohnungsgeber zieht die Kurtaxe ein und führt sie an die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH ab (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung digital über das von der Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH benannte Kurbeitragsabrechnungssystem; neu erfasste Betriebe melden ausschließlich digital (§ 8 Abs. 2).
- Betrieb anzeigen
- Meldung der abgabepflichtigen Personen am ersten Werktag nach Ankunft (§ 8 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Quedlinburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Quedlinburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Mit der gezahlten Kurtaxe besteht Anspruch auf das Harzer Urlaubsticket (HATIX) für den ÖPNV (§ 13).
- Wohnungsgeber haften für Einziehung und Abführung der Kurtaxe (§ 8 Abs. 7).
- Zweitwohnungsinhaber und Familienangehörige zahlen die Jahreskurtaxe von 60,00 € (§ 4 Abs. 4).
- Die Satzung ist den Zahlungspflichtigen durch Aushang oder Auslegung zugänglich zu machen (§ 8 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Quedlinburg.
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