Sachsen-Anhalt
Gästebeitrag in Thale
- Höhe
- ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Thale bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Gästebeitrag beträgt von April bis Oktober 3,00 Euro und von November bis März 2,00 Euro je Person und Tag. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Er wird am Anreisetag fällig und vom Vermieter eingezogen; Gästekarte oder Meldeschein dienen als Zahlungsnachweis.
- Höhe
- ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
April bis Oktober 3,00 Euro, November bis März 2,00 Euro je Person und Tag inklusive Mehrwertsteuer; Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. Kinder unter 6 Jahren befreit, Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren sowie Schwerbehinderte (GdB mindestens 50) zahlen 50 Prozent. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 4 Abs. 1 Nr. 5).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Bis zum zehnten Werktag eines Monats sind die Meldescheine des Vormonats mit unterzeichneter Erklärung über die Summe der eingezogenen Beiträge bei der Bodetal Tourismus GmbH abzuliefern; ohne Gäste Null-Meldung (§ 8 Abs. 4). Frist_tag 10 bedeutet zehnter Werktag.
- Zahlung
- Die eingezogenen Beträge sind auf Grundlage der Beitragsbescheide spätestens einen Monat nach Bekanntgabe an die Stadt Thale zu überweisen (§ 8 Abs. 5).
- Einreichung
- Meldescheine und Erklärung gehen an die Bodetal Tourismus GmbH, die sie an die Stadt Thale weitergibt; elektronisch vorliegende Meldescheine müssen nicht erneut abgeliefert werden (1. Änderung).
- Betrieb anzeigen
- Wer beitragspflichtige Personen beherbergt, ist verpflichtet, diese anzumelden (§ 8 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Thale nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Thale ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Beitrag ist am Anreisetag fällig (§ 7 Abs. 1 Nr. 1).
- Jahresgästebeitrag für Eigentümer von Ferienhäusern, Wohnungen u. Ä. sowie Dauercamper: 90,00 Euro je Kalenderjahr (30 Tage zu 3,00 Euro) seit 01.01.2023.
- Gäste erhalten mit Gästekarte oder Meldeschein das Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX).
- Bei Reiseveranstaltern im Reisepreis enthaltene Beiträge sind vom Reiseunternehmen einzuziehen und unverzüglich an den Vermieter abzuführen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Thale.
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