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Sachsen-Anhalt

Gästebeitrag in Thale

Höhe
ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Thale bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Gästebeitrag beträgt von April bis Oktober 3,00 Euro und von November bis März 2,00 Euro je Person und Tag. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Er wird am Anreisetag fällig und vom Vermieter eingezogen; Gästekarte oder Meldeschein dienen als Zahlungsnachweis.

Höhe
ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
April bis Oktober 3,00 Euro, November bis März 2,00 Euro je Person und Tag inklusive Mehrwertsteuer; Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. Kinder unter 6 Jahren befreit, Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren sowie Schwerbehinderte (GdB mindestens 50) zahlen 50 Prozent. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich zur Berufsausübung, Ausbildung oder Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 4 Abs. 1 Nr. 5).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Bis zum zehnten Werktag eines Monats sind die Meldescheine des Vormonats mit unterzeichneter Erklärung über die Summe der eingezogenen Beiträge bei der Bodetal Tourismus GmbH abzuliefern; ohne Gäste Null-Meldung (§ 8 Abs. 4). Frist_tag 10 bedeutet zehnter Werktag.
Zahlung
Die eingezogenen Beträge sind auf Grundlage der Beitragsbescheide spätestens einen Monat nach Bekanntgabe an die Stadt Thale zu überweisen (§ 8 Abs. 5).
Einreichung
Meldescheine und Erklärung gehen an die Bodetal Tourismus GmbH, die sie an die Stadt Thale weitergibt; elektronisch vorliegende Meldescheine müssen nicht erneut abgeliefert werden (1. Änderung).
Betrieb anzeigen
Wer beitragspflichtige Personen beherbergt, ist verpflichtet, diese anzumelden (§ 8 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Thale nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Thale ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Beitrag ist am Anreisetag fällig (§ 7 Abs. 1 Nr. 1).
  • Jahresgästebeitrag für Eigentümer von Ferienhäusern, Wohnungen u. Ä. sowie Dauercamper: 90,00 Euro je Kalenderjahr (30 Tage zu 3,00 Euro) seit 01.01.2023.
  • Gäste erhalten mit Gästekarte oder Meldeschein das Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX).
  • Bei Reiseveranstaltern im Reisepreis enthaltene Beiträge sind vom Reiseunternehmen einzuziehen und unverzüglich an den Vermieter abzuführen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Thale.

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