Baden-Württemberg
Kurtaxe in Höchenschwand
- Höhe
- ab 2,30 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Höchenschwand bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Ab 01.01.2026 Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag nach Kurbezirk (3,00 € bzw. 2,30 €, Kinder 6 bis 16 Jahre 1,30 € bzw. 1,00 €). Tag der Ankunft und Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit.
- Höhe
- ab 2,30 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag (ab der ersten Übernachtung) inkl. Mehrwertsteuer: Kurbezirk I 3,00 € (ab 16 Jahren), 1,30 € (6 bis unter 16 Jahre); Kurbezirk II 2,30 € bzw. 1,00 €; in Kliniken 1,40 €. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: ab 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Nach § 9 Abs. 3 der Kurtaxesatzung führen Sie die im Kalendermonat fällig gewordene Kurtaxe jeweils innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung der Gemeinde ab; Gäste melden Sie innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft an (§ 8 Abs. 1).
- Zahlung
- separat nicht angegeben
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Höchenschwand nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Höchenschwand ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Von der Kurtaxe, nicht aber von der Meldepflicht, sind befreit: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Familienbesuche von Einwohnern und Kranke/Schwerbehinderte mit ärztlichem Zeugnis, solange sie Kureinrichtungen nicht besuchen können.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Höchenschwand.
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