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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Höchenschwand

Höhe
ab 2,30 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 6 frei, unter 16: ab 1,00 €
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Höchenschwand bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Ab 01.01.2026 Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag nach Kurbezirk (3,00 € bzw. 2,30 €, Kinder 6 bis 16 Jahre 1,30 € bzw. 1,00 €). Tag der Ankunft und Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind befreit.

Höhe
ab 2,30 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag (ab der ersten Übernachtung) inkl. Mehrwertsteuer: Kurbezirk I 3,00 € (ab 16 Jahren), 1,30 € (6 bis unter 16 Jahre); Kurbezirk II 2,30 € bzw. 1,00 €; in Kliniken 1,40 €. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: ab 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Nach § 9 Abs. 3 der Kurtaxesatzung führen Sie die im Kalendermonat fällig gewordene Kurtaxe jeweils innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung der Gemeinde ab; Gäste melden Sie innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft an (§ 8 Abs. 1).
Zahlung
separat nicht angegeben
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Höchenschwand nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Höchenschwand ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Von der Kurtaxe, nicht aber von der Meldepflicht, sind befreit: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Familienbesuche von Einwohnern und Kranke/Schwerbehinderte mit ärztlichem Zeugnis, solange sie Kureinrichtungen nicht besuchen können.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Höchenschwand.

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