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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Hörnum (Sylt)

Höhe
ab 2,05 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt je Aufenthaltstag 4,10 Euro vom 01.05. bis 31.10. und 2,05 Euro in der übrigen Zeit. Der Anreisetag zählt voll, der Abreisetag nicht. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Der Unterkunftsgeber zieht die Abgabe ein und führt sie an den Tourismus-Service Hörnum ab.

Höhe
ab 2,05 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Aufenthaltstag einschließlich MwSt. 4,10 Euro vom 01.05. bis 31.10. und 2,05 Euro in der übrigen Zeit; Jahresgästekarte 114,75 Euro (28 Hauptsaisontage). Tagesgäste zahlen 4,50 Euro bzw. 2,25 Euro. (gilt seit 01.06.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Elektronische Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft; Meldevordruck spätestens fünf Werktage nach Ankunft beim TSH. Abführung spätestens einen Monat nach Abreise (§ 9 Abs. 4 und 6).
Zahlung
Überweisung auf das Konto des TSH oder Lastschrift, spätestens einen Monat nach Abreise der abgabepflichtigen Personen (§ 9 Abs. 6).
Einreichung
Meldung auf Meldevordrucken des TSH oder elektronisch über dessen Schnittstellen (§ 9 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
Änderungen des Abreisedatums und abgabenrelevante Umstände sind innerhalb einer Woche zu melden (§ 9).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hörnum (Sylt) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hörnum (Sylt) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Kurabgabe entsteht mit dem Eintreffen und wird am Tag nach der Ankunft fällig (§ 6 Abs. 1).
  • Der Gast erhält vom Unterkunftsgeber eine Gästekarte, maximal 28 Tage gültig (§ 7).
  • Wer auf Sylt in einer anderen Gemeinde Kurabgabe entrichtet hat, gilt für diese Zeit als Tagesgast und ist befreit (§ 3).
  • Verwandte 1. Grades von Einwohnern sind bei unentgeltlicher Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft befreit (§ 3).
  • Der Unterkunftsgeber haftet für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9).
  • Gästeverzeichnis mit Belegungsplan ist nach Jahresende vier weitere Jahre aufzubewahren (§ 9).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hörnum (Sylt).

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