Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Hörnum (Sylt)
- Höhe
- ab 2,05 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurabgabe beträgt je Aufenthaltstag 4,10 Euro vom 01.05. bis 31.10. und 2,05 Euro in der übrigen Zeit. Der Anreisetag zählt voll, der Abreisetag nicht. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Der Unterkunftsgeber zieht die Abgabe ein und führt sie an den Tourismus-Service Hörnum ab.
- Höhe
- ab 2,05 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Aufenthaltstag einschließlich MwSt. 4,10 Euro vom 01.05. bis 31.10. und 2,05 Euro in der übrigen Zeit; Jahresgästekarte 114,75 Euro (28 Hauptsaisontage). Tagesgäste zahlen 4,50 Euro bzw. 2,25 Euro. (gilt seit 01.06.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Elektronische Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft; Meldevordruck spätestens fünf Werktage nach Ankunft beim TSH. Abführung spätestens einen Monat nach Abreise (§ 9 Abs. 4 und 6).
- Zahlung
- Überweisung auf das Konto des TSH oder Lastschrift, spätestens einen Monat nach Abreise der abgabepflichtigen Personen (§ 9 Abs. 6).
- Einreichung
- Meldung auf Meldevordrucken des TSH oder elektronisch über dessen Schnittstellen (§ 9 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- Änderungen des Abreisedatums und abgabenrelevante Umstände sind innerhalb einer Woche zu melden (§ 9).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hörnum (Sylt) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Hörnum (Sylt) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Kurabgabe entsteht mit dem Eintreffen und wird am Tag nach der Ankunft fällig (§ 6 Abs. 1).
- Der Gast erhält vom Unterkunftsgeber eine Gästekarte, maximal 28 Tage gültig (§ 7).
- Wer auf Sylt in einer anderen Gemeinde Kurabgabe entrichtet hat, gilt für diese Zeit als Tagesgast und ist befreit (§ 3).
- Verwandte 1. Grades von Einwohnern sind bei unentgeltlicher Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft befreit (§ 3).
- Der Unterkunftsgeber haftet für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9).
- Gästeverzeichnis mit Belegungsplan ist nach Jahresende vier weitere Jahre aufzubewahren (§ 9).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hörnum (Sylt).
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