Schleswig-Holstein
Kurabgabe (Kurtaxe) in Hohwacht (Ostsee)
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Abrechnung und Fristen
- nach BescheidMeldung binnen 14 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau; Zahlung zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: binnen 14 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau (§ 10 Abs. 2). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 10 Abs. 5).
Regeln im Detail
Hohwacht erhebt ganzjährig eine Kurabgabe von 1,50 € (Nebensaison) bzw. 2,50 € (01.06.–30.09.) je Aufenthaltstag; der Anreisetag zählt nicht. Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit. Der Gast zahlt spätestens am Tag nach dem Eintreffen an den Vermieter, der eine OstseeCard ausgibt, den Meldeschein innerhalb von 3 Werktagen beim Kurbetrieb einreicht und die Kurabgabe nach Rechnungstellung abführt.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Aufenthaltstag einschließlich Mehrwertsteuer 1,50 € vom 01.01. bis 31.05. und vom 01.10. bis 31.12. (Nebensaison), 2,50 € vom 01.06. bis 30.09. (Hauptsaison). Der Anreisetag wird nicht berechnet. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Jahrespauschale: 26 Tage der Hauptsaison (65,00 €) für Antragsteller, Eigentümer von Wohneinheiten und ihre Familienangehörigen sowie Inhaber von Bootsliegeplätzen. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd (§ 2). Außerdem sind in Ausübung ihres Dienstes, Berufes, Gewerbes oder ihrer Ausbildung vorübergehend Anwesende freigestellt, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen oder die Benutzung zu ihren Aufgaben gehört (§ 3 Abs. 1 a).
- Anerkannt als
- Seebad (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Gemeinde Hohwacht (Ostsee) (Amt Amt Lütjenburg)
- Meldung der Gäste
- Binnen 14 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau. Meldescheine beim Kurbetrieb Hohwacht anfordern, vom Gast ausfüllen lassen und die Kopien innerhalb von 3 Werktagen dort einreichen; die Menüführung der Kurbetrieb-Seite nennt auch einen Online-Meldeschein (Zugang beim Kurbetrieb erfragen). § 10 Abs. 2
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Tag nach der Ankunft. § 7 Abs. 1
- Zahlung nach Bescheid
- Zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht. § 10 Abs. 5
- Außerdem in der Satzung
- Abführung kostenfrei an den Kurbetrieb nach Rechnungstellung Der Unterkunftsgeber reicht die Meldescheinkopien innerhalb von 3 Werktagen beim Kurbetrieb ein (§ 10 Abs. 3) führt die Kurabgabe nach Rechnungstellung ab oder erteilt eine Lastschriftermächtigung (§ 10 Abs. 5).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hohwacht (Ostsee) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Hohwacht (Ostsee) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Jeder Gast ab 18 Jahren erhält vom Unterkunftsgeber eine OstseeCard (§ 10 Abs. 3); die Gästekarte gilt höchstens 28 Tage (§ 8 Abs. 1).
- Eigentümer von Wohneinheiten und ihre Familienangehörigen zahlen pauschal 26 Tage der Hauptsaison, also 65,00 € im Jahr (§ 4 Abs. 2), per Bescheid.
- Unterkunftsgeber haften gesamtschuldnerisch für Einziehung und Abführung (§ 10 Abs. 6) und müssen die Satzung sichtbar auslegen (§ 10 Abs. 7).
- OstseeCards aus anderen Ferienorten in Schleswig-Holstein gelten einen Tag; OstseeCard-Inhaber aus Fremdgemeinden sind freigestellt (§ 3 Abs. 1 f, Abs. 2).
- Nahe Angehörige von Einwohnern mit Hauptwohnsitz sind auf Antrag freigestellt, wenn sie unentgeltlich aufgenommen werden und die Einrichtungen nicht nutzen (§ 3 Abs. 1 e).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Hohwacht – Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (in Kraft 01.01.2024)
- Amt Lütjenburg – Hohwacht, Satzungen und Bekanntmachungen
- Kurbetrieb Hohwacht – Startseite mit Kontakt
- Hohwachter Bucht – ostseecard/Kurabgabe
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Hohwacht (Ostsee).
Verlauf für Hohwacht (Ostsee)
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Hohwacht (Ostsee) nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Hohwacht (Ostsee)
Was kostet die Kurtaxe in Hohwacht (Ostsee)?
Kurabgabe in Hohwacht (Ostsee): ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Hohwacht (Ostsee), die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Hohwacht (Ostsee)?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptsaison: 2 × 2,50 €, 1 Kind unter 18 frei = 5,00 € (× 7). Insgesamt 35,00 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Hohwacht (Ostsee) damit auf Platz 190 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Hohwacht (Ostsee) Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Hohwacht (Ostsee) die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: binnen 14 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau (§ 10 Abs. 2). Einzug beim Gast: spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 7 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 10 Abs. 5). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Hohwacht (Ostsee) startet
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