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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Malente

Höhe
ab 1,40 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 7 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Malente bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurabgabe im gesamten Gemeindegebiet: 1,40 € (Vor-/Nachkurzeit) bzw. 2,80 € (Hauptkurzeit 01.05.–31.10.) je Person und Aufenthaltstag, An- und Abreisetag zusammen ein Tag. Der Unterkunftsgeber meldet die Gäste elektronisch innerhalb einer Woche nach Abreise, zieht die Abgabe ein und führt sie an die Gemeinde ab.

Höhe
ab 1,40 € pro Person und Nacht, je nach Saison
1,40 € je Person und Aufenthaltstag in der Vorkurzeit (01.01.–30.04.) und Nachkurzeit (01.11.–31.12.), 2,80 € in der Hauptkurzeit (01.05.–31.10.), einschließlich Umsatzsteuer. An- und Abreisetag zusammen ein Tag. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste innerhalb von einer Woche nach Abreise auf elektronischem Weg (§ 10 Abs. 2); für die Abführung nennt der Auszug keine Frist (§ 10 Abs. 5).
Zahlung
Die Kurabgabe wird am Tag nach der Ankunft für die gesamte voraussichtliche Aufenthaltsdauer fällig (§ 4 Abs. 1); der Unterkunftsgeber zieht sie ein und führt sie per Überweisung oder Lastschrift an die Gemeinde ab (§ 10 Abs. 5).
Einreichung
Elektronische Meldung auf dem von der Gemeinde benannten Weg (§ 10 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
Aufzeichnung der Gästedaten lückenlos führen und Kontrollen dulden (§ 10 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Malente nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Malente ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Nach Zahlung ist dem Gast eine ostseecard (digital oder gedruckt) auszustellen (§ 10 Abs. 5).
  • Änderungen des Abreisedatums und abgabenrelevante Umstände sind binnen einer Woche zu melden (§ 10 Abs. 2).
  • Unterkunftsgeber haften für die Kurabgabe (§ 10 Abs. 6).
  • Eigentümer von Wohngelegenheiten zahlen eine Jahreskurabgabe von 78,40 € (28 Tage Hauptkurzeit, § 5).
  • ostseecard-Inhaber aus anderen Orten sind während der Geltungsdauer befreit (§ 3 g).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Malente.

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