Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Malente
- Höhe
- ab 1,40 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 7 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Malente bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurabgabe im gesamten Gemeindegebiet: 1,40 € (Vor-/Nachkurzeit) bzw. 2,80 € (Hauptkurzeit 01.05.–31.10.) je Person und Aufenthaltstag, An- und Abreisetag zusammen ein Tag. Der Unterkunftsgeber meldet die Gäste elektronisch innerhalb einer Woche nach Abreise, zieht die Abgabe ein und führt sie an die Gemeinde ab.
- Höhe
- ab 1,40 € pro Person und Nacht, je nach Saison
1,40 € je Person und Aufenthaltstag in der Vorkurzeit (01.01.–30.04.) und Nachkurzeit (01.11.–31.12.), 2,80 € in der Hauptkurzeit (01.05.–31.10.), einschließlich Umsatzsteuer. An- und Abreisetag zusammen ein Tag. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste innerhalb von einer Woche nach Abreise auf elektronischem Weg (§ 10 Abs. 2); für die Abführung nennt der Auszug keine Frist (§ 10 Abs. 5).
- Zahlung
- Die Kurabgabe wird am Tag nach der Ankunft für die gesamte voraussichtliche Aufenthaltsdauer fällig (§ 4 Abs. 1); der Unterkunftsgeber zieht sie ein und führt sie per Überweisung oder Lastschrift an die Gemeinde ab (§ 10 Abs. 5).
- Einreichung
- Elektronische Meldung auf dem von der Gemeinde benannten Weg (§ 10 Abs. 2).
- Betrieb anzeigen
- Aufzeichnung der Gästedaten lückenlos führen und Kontrollen dulden (§ 10 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Malente nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Malente ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Nach Zahlung ist dem Gast eine ostseecard (digital oder gedruckt) auszustellen (§ 10 Abs. 5).
- Änderungen des Abreisedatums und abgabenrelevante Umstände sind binnen einer Woche zu melden (§ 10 Abs. 2).
- Unterkunftsgeber haften für die Kurabgabe (§ 10 Abs. 6).
- Eigentümer von Wohngelegenheiten zahlen eine Jahreskurabgabe von 78,40 € (28 Tage Hauptkurzeit, § 5).
- ostseecard-Inhaber aus anderen Orten sind während der Geltungsdauer befreit (§ 3 g).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Malente.
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