Schleswig-Holstein
Kurabgabe (Kurtaxe) in Schönberg (Holstein)
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison, zeitweise frei
- Abrechnung und Fristen
- –Meldung die Satzung nennt keine Frist; Abführung die Satzung nennt keine Frist
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
- Gemeinde Schönberg – Kurabgabesatzung, Lesefassung zur 9. Änderung
- Gemeinde Schönberg – 9. Änderungssatzung (Art. 1–6, in Kraft 01.03.2025)
- Amt Probstei – Ortsrecht Schönberg, Kurabgabesatzung i. d. F. der 8. Änderung (2023)
- Ostseebad Schönberg – Kurabgabe & Ostseecard
- Tourist-Service Ostseebad Schönberg – Kontakt
Einige Angaben für Schönberg (Holstein) bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: die Satzung nennt keine Frist (§ 9 Abs. 1). Meldung der Gäste: binnen 3 Werktagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau, beim analogen Meldeschein (§ 9 Abs. 1). Abführung der Abgabe: die Satzung nennt keine Frist (§ 9 Abs. 2).
Regeln im Detail
Die Gemeinde Schönberg erhebt eine Kurabgabe von 1,50 € (15.03.–30.04. und Oktober) bzw. 3,00 € (01.05.–30.09.) je Übernachtung und Person. Kinder und Jugendliche bis 18 sind befreit, bei Aufenthalten über 20 Nächte wird nur für 20 Übernachtungen abgerechnet. Der Gast zahlt spätestens am Tag nach der Ankunft beim Vermieter; dieser meldet elektronisch (oder auf Papier) an und führt die Abgabe in der Hauptsaison 14-tägig, sonst monatlich an den Tourist-Service ab.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison, zeitweise frei
Je Übernachtung und Person einschließlich Umsatzsteuer 1,50 € vom 15.03. bis 30.04. (Vorsaison), 3,00 € vom 01.05. bis 30.09. (Hauptsaison), 1,50 € vom 01.10. bis 31.10. (Nachsaison). Für höchstens 20 Übernachtungen ununterbrochenen Aufenthaltes. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Jahreskurabgabe 60,00 € (20-facher Hauptsaisonsatz). Für November bis 14. März nennt die Satzung keinen Satz. (gilt seit 01.03.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Wer sich aufgrund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses in der Gemeinde aufhält, gilt nicht als ortsfremd (§ 2 Abs. 1 Satz 4). Außerdem ruht die Kurabgabepflicht bei Anwesenden in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes, solange sie die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1); gehört die Benutzung zu ihren Aufgaben, ruht sie ebenfalls.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 20 Nächte bzw. Tage je zusammenhängendem Aufenthalt.
- Anerkannt als
- Erholungsort; Ortsteil Holm/Kalifornien: Seebad; Ortsteil Schönberger Strand: Seebad (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Gemeinde Schönberg (Holstein) (Amt Probstei)
- Meldung der Gäste
- Die Satzung nennt keine Frist. Anmeldung der Gäste und Ausstellen der OstseeCard über das elektronische Meldescheinverfahren des Tourist-Service Ostseebad Schönberg (Zugangsdaten dort anfordern); alternativ analoger Meldeschein, Durchschrift innerhalb von 3 Werktagen beim Tourist-Service abgeben. § 9 Abs. 1
- Meldung der Gäste
- Binnen 3 Werktagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau, beim analogen Meldeschein. § 9 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Tag nach der Ankunft. § 4 Abs. 1
- Abführung der Abgabe
- Die Satzung nennt keine Frist. Grundsätzlich bargeldlos, Lastschrift auf Ermächtigung möglich (§ 9 Abs. 2). § 9 Abs. 2
- Anzeige der Vermietung
- Binnen 14 Tagen nach der Änderung. § 9 Abs. 9
- Außerdem in der Satzung
- einen festen Stichtag nennt die Satzung nicht. Zahlung an den Tourist-Service grundsätzlich bargeldlos, Lastschrift auf Ermächtigung möglich (§ 9 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Schönberg (Holstein) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Schönberg (Holstein) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Jeder Gast ab 18 braucht eine OstseeCard; Kinder und Jugendliche unter 18 erhalten auf Wunsch die KinderOstseeCard (§ 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1).
- Unterkunftsgeber haften für Einziehung und Abführung der Kurabgabe (§ 9 Abs. 4) und müssen ein Gästeverzeichnis führen (§ 9 Abs. 11).
- Inhaber von Wohngelegenheiten und ihre volljährigen Angehörigen zahlen die Jahreskurabgabe von 60,00 € (§ 5 Abs. 5).
- Kurkarten aus anderen Ferienorten in Schleswig-Holstein gelten für einen Aufenthaltstag (§ 3 Abs. 3).
- Neben der Kurabgabe gibt es eine Strandbenutzungsgebühr für Einwohner, Beschäftigte und Tagesgäste (§ 5 Abs. 6), die nicht Teil der Kurabgabe ist.
- Befreit sind auch nahe Angehörige von Einwohnern mit Hauptwohnsitz, wenn sie unentgeltlich aufgenommen werden und die Einrichtungen nicht nutzen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Schönberg – Kurabgabesatzung, Lesefassung zur 9. Änderung
- Gemeinde Schönberg – 9. Änderungssatzung (Art. 1–6, in Kraft 01.03.2025)
- Amt Probstei – Ortsrecht Schönberg, Kurabgabesatzung i. d. F. der 8. Änderung (2023)
- Ostseebad Schönberg – Kurabgabe & Ostseecard
- Tourist-Service Ostseebad Schönberg – Kontakt
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Schönberg (Holstein).
Verlauf für Schönberg (Holstein)
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Schönberg (Holstein) nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Schönberg (Holstein)
Was kostet die Kurtaxe in Schönberg (Holstein)?
Kurabgabe in Schönberg (Holstein): ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison, zeitweise frei. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Schönberg (Holstein), die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Schönberg (Holstein)?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptsaison: 2 × 3,00 €, 1 Kind unter 18 frei = 6,00 € (× 7). Insgesamt 42,00 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Schönberg (Holstein) Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Schönberg (Holstein) die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: die Satzung nennt keine Frist (§ 9 Abs. 1). Meldung der Gäste: binnen 3 Werktagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau, beim analogen Meldeschein (§ 9 Abs. 1). Einzug beim Gast: spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 4 Abs. 1). Abführung der Abgabe: die Satzung nennt keine Frist (§ 9 Abs. 2). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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