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Nordrhein-Westfalen

Übernachtungssteuer in Hürtgenwald

Höhe
ab 0,50 €pro Person und Nacht, nach Preis gestaffelt
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einige Angaben für Hürtgenwald bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Bemessungsgrundlage ist das vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Beherbergungsentgelt einschließlich Mehrwertsteuer (Bruttoentgelt). Bei gemeinsamer Nutzung eines Zimmers wird der Preis auf die Personen aufgeteilt. Hinweis zu einer Unstimmigkeit im Satzungstext: § 4 der Satzung nennt in der Staffeltabelle 'Nettoentgelt', während § 3 und die amtliche FAQ (Stand 08/2024) übereinstimmend den Betrag einschließlich Mehrwertsteuer zugrunde legen.

Höhe
gestaffelt ab 0,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2018)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Übernachtungen, die zwingend beruflich oder betrieblich veranlasst sind (der Beruf könnte ohne die Übernachtung nicht ausgeübt werden), sind steuerfrei. Nachweis durch Arbeitgeber- bzw. Dienstherrenbescheinigung oder amtliche Eigenbescheinigung bei Selbständigen. Der Gast muss den Reiseanlass gegenüber dem Beherbergungsbetrieb nicht offenlegen, wenn keine Befreiung geltend gemacht wird.
Erhoben seit
26.02.2014
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abgabenerklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (15.04., 15.07., 15.10., 15.01.) beim Steueramt der Gemeinde Hürtgenwald einreichen.
Zahlung
Die festgesetzte Steuer ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten.
Einreichung
Abgabenerklärung auf amtlichem Vordruck beim Kassen- und Steueramt der Gemeinde Hürtgenwald einreichen, unterschrieben vom Betreiber oder seinem Bevollmächtigten.
Betrieb anzeigen
Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes muss Beginn und Ende seiner Tätigkeit, einen Betreiberwechsel und die Verlegung des Betriebes der Gemeinde vor Eintritt des jeweiligen Ereignisses anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hürtgenwald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hürtgenwald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Bei Buchung über eine Reservierungsplattform ist allein der an den Beherbergungsbetrieb gezahlte Betrag maßgeblich; Provisionszahlungen an den Vermittler spielen keine Rolle. Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen müssen der Gemeinde auf Verlangen die vermittelten Beherbergungsbetriebe mitteilen (Mitwirkungspflicht nach § 11 der Satzung).

Gut zu wissen
  • Zur Bemessungsgrundlage zählen Kosten wie Endreinigung oder Bettwäsche nur, wenn der Gast sie zwingend zusammen mit der Übernachtung zahlen muss und sie im Preis enthalten sind; sind sie freiwillig oder getrennt ausgewiesen, zählen sie nicht dazu.
  • Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.
  • Die aktuelle Satzung (Stand 13.07.2018, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2018) ersetzte eine Vorgängersatzung vom 26.02.2014, die zum 31.12.2017 außer Kraft trat; der Steuersatz dieser älteren Satzung liegt uns nicht vor.
  • Für minderjährige Kinder in Begleitung eines Elternteils sieht die FAQ nur eine Erleichterung bei der Aufzeichnungspflicht vor (nur Anzahl statt Namen); eine ausdrückliche Steuerbefreiung für Kinder ist im Satzungstext nicht zu finden.
  • Die Satzung ist nicht eindeutig: § 4 nennt das Nettoentgelt, § 3 und die FAQ der Gemeinde (Stand 08/2024) den Betrag einschließlich Mehrwertsteuer. Wir rechnen wie die Gemeinde in ihrer FAQ mit dem Bruttobetrag.
Quellen und Prüfstand

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