Nordrhein-Westfalen
Übernachtungsabgabe in Monschau
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Monschau bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
Buchung in Monschau berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Monschau auswerten
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Übernachtungsabgabe (Aufwandsteuer) von 2,50 Euro je Person und Nacht seit 01.01.2026; keine klassische Kurtaxe. Der Betreiber zieht sie vom Gast ein, reicht vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Erklärung ein und zahlt nach Bescheid.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht
2,50 Euro je Person und Nacht für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotel, Pension, Ferienwohnung, Campingplatz usw.). Personen unter 14 Jahren sind ausgenommen. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Erklärung nach amtlichem Vordruck bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (§ 7 Abs. 1); Festsetzung mit Bescheid, Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 9).
- Zahlung
- Der Betreiber zieht die Abgabe vom Beherbergungsgast ein und entrichtet sie für dessen Rechnung an die Stadt Monschau (§ 7 Abs. 2).
- Einreichung
- Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, vom Betreiber oder Bevollmächtigten unterschrieben (§ 7 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vorab anzuzeigen (§ 7 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Monschau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Monschau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen müssen der Stadt die Beherbergungsbetriebe mitteilen, an die sie vermitteln (§ 11).
- Der Betreiber haftet neben dem Gast als Gesamtschuldner (§ 5).
- Unabhängig davon besteht ein jährlicher Fremdenverkehrsbeitrag für Gewerbetreibende nach Umsatz (Satzung vom 21.12.2010); er wird nicht je Gast erhoben.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Monschau.
Autopilot · in Entwicklung