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Nordrhein-Westfalen

Übernachtungsabgabe in Monschau

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Monschau bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Übernachtungsabgabe (Aufwandsteuer) von 2,50 Euro je Person und Nacht seit 01.01.2026; keine klassische Kurtaxe. Der Betreiber zieht sie vom Gast ein, reicht vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Erklärung ein und zahlt nach Bescheid.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht
2,50 Euro je Person und Nacht für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotel, Pension, Ferienwohnung, Campingplatz usw.). Personen unter 14 Jahren sind ausgenommen. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Erklärung nach amtlichem Vordruck bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (§ 7 Abs. 1); Festsetzung mit Bescheid, Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 9).
Zahlung
Der Betreiber zieht die Abgabe vom Beherbergungsgast ein und entrichtet sie für dessen Rechnung an die Stadt Monschau (§ 7 Abs. 2).
Einreichung
Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, vom Betreiber oder Bevollmächtigten unterschrieben (§ 7 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vorab anzuzeigen (§ 7 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Monschau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Monschau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen müssen der Stadt die Beherbergungsbetriebe mitteilen, an die sie vermitteln (§ 11).
  • Der Betreiber haftet neben dem Gast als Gesamtschuldner (§ 5).
  • Unabhängig davon besteht ein jährlicher Fremdenverkehrsbeitrag für Gewerbetreibende nach Umsatz (Satzung vom 21.12.2010); er wird nicht je Gast erhoben.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Monschau.

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