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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Immenstaad am Bodensee

Höhe
ab 2,20 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 15 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag: 3,50 € vom 01.04. bis 31.10., 2,20 € vom 01.11. bis 31.03. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Beherberger zieht die Kurtaxe ein und führt sie ab.

Höhe
ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 3,50 € in der Hauptsaison (01.04. bis 31.10.), 2,20 € in der Vor- und Nachsaison (01.11. bis 31.03.). Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 15 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 befreit.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Fälligkeit am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1); im Kalendermonat fällig gewordene Beträge werden per Abgabebescheid angefordert und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung zu zahlen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Zahlung an die Gemeindekasse innerhalb von 14 Tagen nach Bescheidzustellung.
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren (§ 7 Abs. 7).
Betrieb anzeigen
Befreiungsanträge spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde (§ 4 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Immenstaad am Bodensee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Immenstaad am Bodensee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beherberger haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
  • Weigert sich ein Gast, ist dies der Gemeinde unverzüglich zu melden bzw. Meldepflicht nach § 7 Abs. 6 Daten zu übermitteln.
  • Inkrafttreten der geltenden Fassung (6. Änderung): 01.01.2026.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Immenstaad am Bodensee.

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