Baden-Württemberg
Kurtaxe in Immenstaad am Bodensee
- Höhe
- ab 2,20 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag: 3,50 € vom 01.04. bis 31.10., 2,20 € vom 01.11. bis 31.03. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Beherberger zieht die Kurtaxe ein und führt sie ab.
- Höhe
- ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 3,50 € in der Hauptsaison (01.04. bis 31.10.), 2,20 € in der Vor- und Nachsaison (01.11. bis 31.03.). Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 befreit.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Fälligkeit am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1); im Kalendermonat fällig gewordene Beträge werden per Abgabebescheid angefordert und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung zu zahlen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Zahlung an die Gemeindekasse innerhalb von 14 Tagen nach Bescheidzustellung.
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren (§ 7 Abs. 7).
- Betrieb anzeigen
- Befreiungsanträge spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde (§ 4 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Immenstaad am Bodensee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Immenstaad am Bodensee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Beherberger haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
- Weigert sich ein Gast, ist dies der Gemeinde unverzüglich zu melden bzw. Meldepflicht nach § 7 Abs. 6 Daten zu übermitteln.
- Inkrafttreten der geltenden Fassung (6. Änderung): 01.01.2026.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Immenstaad am Bodensee.
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