Baden-Württemberg
Kurtaxe in Friedrichshafen
- Höhe
- ab 1,70 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tagen nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: halber Satz
- Zuletzt geprüft
- 12.10.2026
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Regeln im Detail
Friedrichshafen erhebt Kurtaxe von 2,80 Euro je Aufenthaltstag in der Hauptsaison (April bis Oktober) und 1,70 Euro in der Vor- und Nachsaison; Kinder unter 6 Jahren sind frei, Kinder und Jugendliche bis 18 zahlen auf Antrag die Hälfte. Gastgeber melden die Gäste innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft im elektronischen Meldescheinverfahren, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie bis zum 10. des Folgemonats an die Stadt ab.
- Höhe
- ab 1,70 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer: 2,80 Euro in der Hauptsaison (01.04. bis 31.10.), 1,70 Euro in der Vor- und Nachsaison (01.11. bis 31.03.). Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind frei; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen auf Antrag 50 % des Satzes. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: halber Satz
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich aus beruflichen Gründen oder zur Teilnahme an sonstigen beruflichen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten, sind befreit; der Befreiungstatbestand ist nachzuweisen (§ 4 Abs. 1 c, Abs. 2).
- Anerkannt als
- Erholungsort (amtliche Liste des Landes Baden-Württemberg, Stand 28.09.2026)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung der Gäste innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise im elektronischen Meldescheinverfahren der Stadt (§ 7 Abs. 1 und 9); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Kurtaxe bis zum 10. des folgenden Monats an die Stadt abführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1). Meldepflichtige ziehen sie von den Gästen ein und führen die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats ab (§ 8 Abs. 1 und 3).
- Einreichung
- Meldung über das von der Stadt unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren; auf Antrag kann die Stadt bei unbilliger Härte davon befreien (§ 7 Abs. 9 und 10). Erhobene Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, An- und Abreisetag, ebenso der Mitreisenden (§ 7 Abs. 8).
- Betrieb anzeigen
- Meldepflichtige haften der Stadt für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe; Nachweise für Befreiungen und Ermäßigungen sind zwei Kalenderjahre aufzubewahren (§ 8 Abs. 1, § 4 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Friedrichshafen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Friedrichshafen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Ortsfremde Personen und Einwohner mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen andernorts, die in Friedrichshafen arbeiten oder in Ausbildung stehen, zahlen keine Kurtaxe; Nachweis durch Arbeitgeber-, Ausbildungs-, Schul- oder Studienbescheinigung (§ 2 Abs. 4).
- Zweitwohnungsinhaber zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 84,00 Euro, Inhaber dauerhafter Campingstellplätze 70,00 Euro, Inhaber von Bootsliegeplätzen 42,00 Euro (§ 3 Abs. 5 bis 7).
- Zahlt ein Gast die Kurtaxe nicht, muss der Meldepflichtige dies der Stadt unverzüglich mit Name und Adresse melden (§ 8 Abs. 2).
- Die Infoseite der Stadt nennt für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren 1,40 Euro (Hauptsaison) und 0,85 Euro (Nebensaison); das entspricht der Hälfte der Satzungssätze.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Friedrichshafen – Kurtaxe-Satzung ab 01.01.2025
- Stadt Friedrichshafen – Satzungen: Kurtaxe-Satzung
- Stadt Friedrichshafen – Gästekarte und Gäste-Abgabe
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Friedrichshafen.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Friedrichshafen
Was kostet die Kurtaxe in Friedrichshafen?
Kurtaxe in Friedrichshafen: ab 1,70 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Friedrichshafen Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 18: halber Satz.
Wann müssen Gastgeber in Friedrichshafen die Kurtaxe anmelden?
Anmeldung: jeder Gast binnen 2 Tagen nach Ankunft. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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