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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe (Kurtaxe) in Insel Poel

Höhe
ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Abrechnung und Fristen
monatlichMeldung spätestens am Tag nach der Ankunft; Erklärung monatlich, die Satzung nennt keinen festen Tag
Kinder
unter 16 frei

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Insel Poel auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt seit 01.01.2026 in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober) 3,00 EUR und in der Nebensaison (1. November bis 31. März) 1,80 EUR je Person und Aufenthaltstag. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind befreit. Der Tag der An- und der Abreise zählt als ein Tag. Der Gastgeber meldet die Gäste spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch, zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt ein und rechnet monatlich ab.

Höhe
ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres und Aufenthaltstag: Hauptsaison 01.04.-31.10. 3,00 EUR, Nebensaison 01.11.-31.03. 1,80 EUR (Mehrwertsteuer enthalten). Der Tag der An- und der Abreise zählt zusammen als ein Tag. Jahreskurabgabe 90,00 EUR (30 Tage Hauptsaison). (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anerkannt als
Erholungsort, Seebad (amtliche Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stand April 2026)
Pflichten und Fristen
Gemeinde
Gemeinde Insel Poel
Meldung der Gäste
Spätestens am Tag nach der Ankunft. Anmeldung grundsätzlich elektronisch über das von der Gemeinde bereitgestellte Kurkarten-Abrechnungssystem, das im Lauf des Jahres 2026 eingeführt wird; bis spätestens 31.12.2026 gelten analoge Anmeldeformulare der Kurverwaltung (§ 8 Abs. 3). Vermieter mit weniger als 10 Gästebetten können auf Antrag bei der Kurverwaltung von der elektronischen Meldung befreit werden (§ 8 Abs. 4). § 8 Abs. 2
Einzug beim Gast
Frist in der Quelle nicht genannt. § 4 Abs. 2
Abgabenerklärung
Monatlich, die Satzung nennt keinen festen Tag. § 8 Abs. 5
Außerdem in der Satzung
die Kurabgabensatzung für Gäste sichtbar auslegen (§ 8 Abs. 1, 2 und 7).
Betrieb anzeigen
Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Insel Poel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Insel Poel ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind auch Schwerbehinderte ab GdB 80 und eine Begleitperson (Merkzeichen B); der Wohnungsgeber vermerkt Ausweisnummer und ausstellende Behörde (§ 3 Abs. 1 und 2).
  • Auch Eigentümer und Besitzer einer Wohneinheit sind ortsfremd, wenn sie sie zu Erholungszwecken nutzen; sie zahlen die Jahreskurabgabe von 90,00 EUR je Person ab 16 Jahren per Bescheid (§ 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2).
  • Tagesbesucher an den Stränden Timmendorf-Strand, Am Schwarzen Busch und Gollwitz sind ebenfalls abgabepflichtig (§ 2 Abs. 5).
  • Der Bürgermeister kann bei erheblichem Baulärm eine zeitweise Befreiung bestimmen; betroffene Unterkünfte und Wochentage werden den Wohnungsgebern bekanntgegeben (§ 3 Abs. 3).
  • Bei vorzeitigem Abbruch erstattet die Kurverwaltung gegen Rückgabe der Kurkarte mit Abreisebescheinigung des Wohnungsgebers; der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 7).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Insel Poel.

Verlauf für Insel Poel

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Insel Poel nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.

Häufige Fragen: Kurtaxe in Insel Poel

Was kostet die Kurtaxe in Insel Poel?

Kurabgabe in Insel Poel: ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Insel Poel, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.

Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Insel Poel?

Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptsaison: 2 × 3,00 €, 1 Kind unter 16 frei = 6,00 € (× 7). Insgesamt 42,00 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Insel Poel damit auf Platz 137 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.

Zahlen Kinder in Insel Poel Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche: unter 16 frei.

Wann müssen Gastgeber in Insel Poel die Kurtaxe melden und abführen?

Meldung der Gäste: spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 8 Abs. 2). Einzug beim Gast: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 4 Abs. 2). Abgabenerklärung: monatlich, die Satzung nennt keinen festen Tag (§ 8 Abs. 5). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Insel Poel startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Insel Poel im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Insel Poel startet. Eine E-Mail, keine Werbung.